Fokus: Vergütung ärztlicher Leistungen

Die jährlichen Honorarverhandlungen für Ärzte verlaufen in mehreren Stufen. Zunächst wird auf Bundesebene der Preis und die Menge verhandelt. Auf Landesebene werden anschließend regionale Besonderheiten berücksichtigt.

Das Bild zeigt eine Ärztin mit einem Patienten.

Die Grundlagen der Weiterentwicklung der Honorare von niedergelassenen Ärzten verhandeln auf Bundesebene der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Dabei sollen laut Gesetz Vorgaben zur Anpassung des sog. Orientierungswertes (Preiskomponente) und Empfehlungen zur morbiditätsbedingte Veränderungsrate (Mengenkomponente) beschlossen werden. Die morbiditätsbedingte Veränderungsrate setzt sich aus den diagnosebedingten und demografischen Veränderungsraten zusammen und wird regional nach Gewichtung ermittelt.

Das Gremium zur Umsetzung dieser gesetzlichen Vorgaben ist der Bewertungsausschuss. Kann sich dieses paritätisch von Ärzten und Kassen besetzte Gremium nicht oder teilweise nicht einigen, werden drei Unparteiische hinzugezogen. Das Schiedsstellengremium nennt sich nun Erweiterter Bewertungsausschuss. Für den Erweiterten Bewertungsausschuss sieht das Gesetz Mehrheitsentscheidungen vor.

Im Anschluss an die Entscheidungen der Bundesebene verhandeln die regionalen Gesamtvertragspartner, also die jeweilige Kassenärztliche Vereinigung zusammen mit den Verbänden der Krankenkassen auf Landesebene. Die Bundesergebnisse sind dabei die Ausgangsbasis für die regionalen Verhandlungen über die Weiterentwicklung der Gesamtvergütung. Mit ihr soll die ambulante ärztliche Versorgung aller gesetzlich Versicherten finanziert werden, die im Bereich einer Kassenärztlichen Vereinigung wohnen.

Zu den regional zwischen den Gesamtvertragspartnern zu vereinbarenden Vergütungsparametern gehören vor allem:

  • die Festlegung des regionalen Preises (Punktwertes) auf Basis des bundesweit festgesetzten Orientierungswertes,
  • die Ermittlung der für die Weiterentwicklung der Gesamtvergütung festzulegenden morbiditätsbedingten Veränderungsrate, die aus der Gewichtung der vom Bewertungsausschuss empfohlenen regionalspezifischen demografischen und diagnosebezogenen Veränderungsraten hergeleitet wird, sowie
  • die Festlegung der für das jeweilige Folgejahr gegebenenfalls zu zahlenden Zuschläge auf den Punktwert für besonders förderungswürdige Leistungen bzw. für besonders förderungswürdige Leistungserbringer.

Die Honorarverhandlungen sollen jährlich auf Bundesebene bis spätestens zum 31. August und auf Landesebene bis spätestens zum 31. Oktober abgeschlossen sein.

70 Prozent der Leistungen unterliegen Mengensteuerung

Für die Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung erhält der niedergelassene Arzt ein Gesamthonorar. Es setzt sich aus mehreren Bestandteilen zusammen. Die Mehrzahl der Leistungen (zurzeit ca. 70 Prozent) wird mit der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) finanziert. Diese Leistungen unterliegen einer Mengensteuerung. Für den einzelnen Arzt kann das bedeuten, dass er bei Überschreitung einer bestimmten Leistungsmenge die darüber hinausgehenden Leistungen zu einem abgestaffelten Preis vergütet bekommt.

Typische, der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung zugehörige Leistungen sind u. a.:

  • arztgruppenspezifische Versicherten- und Grundpauschalen
  • arztgruppenspezifische Untersuchungsleistungen
  • Gesprächsleistungen
  • Hausbesuche
  • Basisdiagnostik.

Der geringere und nicht der Mengensteuerung unterliegende Teil der Leistungen (zurzeit ca. 30 Prozent) wird zum vollen Preis der Euro-Gebührenordnung außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Dieser Vergütungsbereich wird als extrabudgetäre Gesamtvergütung (EGV) bezeichnet. Beispiele für diese extrabudgetären Leistungen sind z. B. ambulante Operationen, Gesundheits- und Früherkennungsuntersuchungen, Mutterschaftsvorsorge, Impfungen, Leistungen der Strahlentherapie oder Leistungen im Rahmen der qualifizierten Versorgung krebskranker Patienten (Onkologie-Vereinbarung).

Das Statistische Bundesamt veröffentlicht regelmäßig eine Kostenstrukturanalyse zur ärztlichen Vergütung. Danach betrug im Jahr 2021 der durchschnittliche Reinertrag je Inhaberin oder Inhaber einer ärztlichen Praxis je 237.000 Euro. Im Vergleich zu 2019 ist dies ein Anstieg von jährlich rund 5 Prozent. Die Ergebnisse fallen bei den einzelnen Fachrichtungen sehr unterschiedlich aus. Während die Radiologie im Jahr 2021 einen Reinertrag von im Schnitt 451.000 Euro erzielten, waren es bei Hausärztinnen und -ärzten 220.000 Euro.

Gezielte Förderung vor Ort nötig

Die Ärzte sind eine der bestbezahlten Berufsgruppen in diesem Lande. Der in einigen Regionen drohende Mangel an Hausärzten wird nicht dadurch behoben, dass zusätzliches Geld mit der Gießkanne über alle Ärzte verteilt wird. Hier sind gezielte Fördermaßnahmen vor Ort erforderlich, an deren Finanzierung sich die Kassen bereits jetzt beteiligen.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat am 13. September 2023 einen Anstieg der Honorare für 2024 um 3,85 Prozent beschlossen. Darin enthalten sind ein Ausgleich der steigenden Praxiskosten sowie ein Inflationsausgleich für Ärztinnen und Ärzte. Zudem einigten sich Kassen- und Ärzteseite, künftig die Tarifverträge des Praxispersonals zeitnäher zu berücksichtigen.

Die Anpassungen im Detail:

  • Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2024 um 3,85 Prozent, das entspricht rund 1,6 Milliarden Euro.
  • Damit liegt der Orientierungswert im Jahr 2024 bei 11,9339 Cent.
  • Tarifverträge der Medizinischen Fachangestellten werden künftig schneller in den ärztlichen Honoraren abgebildet, um Arztpraxen in der angespannten Personalsituation zu entlasten.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 14. September 2022 einen Honoraranstieg von 1,4 Mrd. Euro beschlossen.

Im Einzelnen heißt das:

  • Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2023 um 2,0 Prozent, das entspricht ca. 780 Mio. Euro.
  • Weitere Vergütungselemente, wie zum Beispiel die Morbiditätsveränderung der Versicherten, neue Leistungen und der Mengenanstieg im Bereich der extrabudgetären Leistungen, führen insgesamt zu einer Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung im nächsten Jahr von voraussichtlich über 1,4 Milliarden Euro.
  • Damit erhält rechnerisch jede niedergelassene Ärztin oder Psychotherapeutin und jeder niedergelassene Arzt oder Psychotherapeut im kommenden Jahr 11.000 Euro zusätzlich an Honorar.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 15. September 2021 gegen die Stimmen der GKV die Höhe der vertragsärztlichen Vergütung für das Jahr 2022 festgelegt.

Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2022 um 1,275 Prozent, das entspricht ca. 500 Millionen Euro. Weitere Vergütungselemente wie zum Beispiel die Morbiditätsveränderung der Versicherten und der Mengenanstieg im Bereich der extrabudgetären Leistungen führen insgesamt zu einer Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2022 von voraussichtlich über 1,2 Milliarden Euro.

Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat am 15. September 2020 die Höhe der vertragsärztlichen Vergütung für das Jahr 2021 festgelegt.

Der Orientierungswert, nach dem sich die Preise für alle vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Leistungen berechnen, erhöht sich im Jahr 2021 um ca. 470 Millionen Euro bzw. 1,25 Prozent. Weitere Vergütungselemente wie zum Beispiel die Morbiditätsveränderung der Versicherten, der Mengenanstieg im Bereich der extrabudgetären Leistungen sowie die Einführung neuer Leistungen führen insgesamt zu einer Erhöhung der vertragsärztlichen Vergütung im Jahr 2021 von voraussichtlich über einer Milliarde Euro.

Am 22. August 2019 haben der GKV-Spitzenverband und die KBV über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2020 entschieden.

Der sogenannte Orientierungswert, auf dessen Grundlage die Preise für alle vertragsärztlichen und -psychotherapeutischen Leistungen berechnet werden, steigt zum 1. Januar 2020 um 1,52 Prozent. Das entspricht einem Volumen von 565 Millionen Euro.

Im Bereich Humangenetik werden „ärztliche Beurteilungs- und Beratungsleistungen“ ab 2020 extrabudgetär vergütet. Bislang waren diese Leistungen mit der sogenannten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung, welche die Kassen mit befreiender Wirkung zahlen, abgedeckt. Die Regelung gilt für drei Jahre. GKV-Spitzenverband und KBV verständigten sich außerdem darauf, die bereits bestehende extrabudgetäre Vergütung von Leistungen der Tumorgenetik um drei Jahre zu verlängern.

GKV-Spitzenverband und KBV haben außerdem vereinbart, Videosprechstunden finanziell zu fördern. Ab 1. Oktober 2019 zahlen die gesetzlichen Krankenkassen Ärzten, die Videosprechstunden durchführen, eine Anschubfinanzierung. Diese kann bis zu 500 Euro pro Arztpraxis und Quartal betragen. Die Fördermöglichkeit gilt für zwei Jahre.

Am 21. August 2018 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2019 entschieden. In der Gesamtsumme steigt die Vergütung der Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr 2019 voraussichtlich um 1,23 Mrd. Euro bzw. 3,1 Prozent. Diese Summe gliedert sich wie folgt auf:

  • Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um 1,58 %, was insgesamt 550 Millionen Euro entspricht.
  • Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung steigt aufgrund der Morbiditätsveränderung um 80 Millionen Euro.
  • Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 400 Millionen Euro gerechnet.
  • Aufgrund der weiterhin steigenden Versichertenzahl erhöht sich die von den Krankenkassen zu leistende Vergütung voraussichtlich um weitere 200 Millionen Euro.

Am 19. September 2017 hat der Erweiterte Bewertungsausschuss über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2018 entschieden. Bei der Gesamtbetrachtung der einzelnen Vergütungselemente ergibt sich in der Summe eine Vergütungserhöhung in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro. Diese Summe gliedert sich wie folgt auf:

  • Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um insgesamt 410 Millionen Euro.
  • Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung steigt aufgrund der Morbiditätsveränderung um 100 Millionen Euro.
  • Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 400 Millionen Euro gerechnet.
  • Für die Stärkung des nichtärztlichen Praxispersonals erhalten die niedergelassenen Ärzte noch einmal 50 Millionen Euro.

Am 21. September 2016 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband über die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2017 geeinigt. In der Summe ergibt sich eine Vergütungserhöhung von rund einer Milliarde Euro. Diese Summe gliedert sich wie folgt auf:

  • Der Orientierungswert („Preis“) steigt im kommenden Jahr um insgesamt 315 Millionen Euro.
  • Die morbiditätsorientierte Gesamtvergütung steigt aufgrund der Morbiditätsveränderung um 170 Millionen Euro.
  • Für extrabudgetäre Leistungen, wie beispielsweise Vorsorgeuntersuchungen, wird mit einem Plus in Höhe von 330 Millionen Euro gerechnet.
  • Für die Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans, der den Versicherten ab dem 1. Oktober 2016 zur Verfügung steht, werden im kommenden Jahr rund 163 Millionen Euro veranschlagt.

Am 22. September 2015 haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband einvernehmlich über die Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen verständigt.

Die Bewertung von psychotherapeutischen Leistungen steigt rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 um rund 2,7 Prozent. Damit steigt die Vergütung der Therapiestunde auf aktuell 86,37 Euro. Zusätzlich erhalten Psychotherapeuten, deren Auslastung mindestens 50 Prozent beträgt, für jede diesen Schwellenwert übersteigende Therapiestunde einen Strukturzuschlag in Höhe von aktuell 14,69 Euro. Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen steigt damit um ca. 80 Mio. Euro jährlich.

Am 22. September 2015 wurde ebenfalls über die Vergütung der niedergelassenen Ärzte im Jahr 2016 entschieden.

  • Die Vergütung der Ärzte steigt um 500 Mio. Euro aufgrund einer Erhöhung des Orientierungswertes um 1,6 Prozent, also der höheren Bezahlung der einzelnen Leistung.
  • Hinzu kommen Honorarzuwächse aus dem Ausgleich für den Anstieg der Morbidität („Morbirate“), dem Mengenanstieg in dem Bereich, der nicht einer definierten Gesamtmenge unterliegt, sowie der bereits vorstehend genannten Vergütungsverbesserung für die Psychotherapie. Dies beläuft sich zusammen auf ca. 850 Mio. Euro.

In der Gesamtsumme steigt die Vergütung der Ärzte und Psychotherapeuten im Jahr 2016 um 1,35 Mrd. Euro bzw. 3,8 Prozent.

Am 27. August 2014 hatten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband auf die Weiterentwicklung der Vergütung niedergelassener Ärzte im Jahr 2015 geeinigt.

Danach stieg die Vergütung der niedergelassenen Ärzte im Jahr 2015 um rund 800 Mio. Euro.

Ein Schwerpunkt wurde auf die Förderung der allgemeinen fachärztlichen Leistungen gelegt. So entfielen 132 Mio. Euro der Gesamtsumme auf die Erhöhung der Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung. Ebenfalls ein besonderes Augenmerk wurde auf die Förderung im hausärztlichen Bereich gelegt.

132 Mio. Euro waren insbesondere für die Finanzierung von Leistungen von qualifizierten nichtärztlichen Praxisassistenten und hier vor allem für Hausbesuche vorgesehen. Der größere Teil der Honorarerhöhung verteilte sich auf alle niedergelassenen Ärzte über die Erhöhung des Orientierungspunktwertes um 1,4 % auf 10,27 Cent.

Die Honorarverhandlungen für das Jahr 2014 wurden am 29. August 2013 in den Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) überführt. Er hatte am 25. September 2013 eine Honorarerhöhung für die Ärzte von insgesamt ca. 800 Mio. Euro im Jahr 2014 beschlossen. Hinzu kamen Mehrausgaben bei ausgedeckelten Einzelleistungen (z. B. ambulantes Operieren oder Prävention/ Vorsorge) um ca. 2 Prozent.

Im Einzelnen hieß das:

- Der Orientierungswert erhöhte sich um 1,3 Prozent (+ 380 Mio. Euro).

- Die Krankenkassen stellten zusätzlich 140 Mio. Euro zur Förderung der hausärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung zur Verfügung.

- Die Mengensteigerung über empfohlene (regional unterschiedliche) Morbi-Raten belief sich im Bundesdurchschnitt auf ca. 1,2 Prozent. Über die konkreten Mengenzuwächse wurde auf Landesebene verhandelt.

- Keine weitere Ausdeckelung von Leistungen aus der Morbiditätsorientierten Gesamtvergütung.

Stufen der Honorarverhandlungen

Der GKV-Spitzenverband hatte in den Verhandlungen um die jährliche Anpassung der Preiskomponente in der vertragsärztlichen Versorgung eine Absenkung des sogenannten Orientierungswertes von 3,5 auf 3,25 Cent für das Jahr 2013 gefordert. Am 30. August 2012 beschloss der Erweiterte Bewertungsausschuss, dass der Orientierungspunktwert ab dem 1. Januar 2013 auf 3,5363 Cent angehoben werden soll. Dies entsprach einem Plus in Höhe von rund 270 Mio. Euro bzw. einer durchschnittlichen Honorarerhöhung von 1.800 Euro pro niedergelassenen Arzt im Jahr.

Am 9. Oktober 2012 verständigten sich der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) im Erweiterten Bewertungsausschuss auf eine Vereinbarung zum Honoraranstieg für 2013. Dabei wurde ein Korridorbetrag zwischen 1,15 und 1,27 Milliarden Euro festgelegt, um den das Honorar für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten 2013 steigen konnte.

Das Paket umfasste sowohl Preis als auch Menge: Orientierungswert (270 – 290 Mio. Euro), Herausnahme der Psychotherapie (130 Mio. Euro), Stärkung der hausärztlichen und fachärztlichen Grundversorgung (250 Mio. Euro), extrabudgetäre Leistungen (150 Mio. Euro) sowie auf Landesebene Mengenentwicklung und Zuschläge zum Orientierungswert für förderungswürdige Leistungen (330 bis 450 Mio. Euro). Am 22. Oktober 2012 konnten die letzten technischen Details geklärt und die Eckpunkte formal beschlossen werden. Danach begannen die Verhandlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen und der Kassen in den Regionen, wie der Bundesbeschluss dort umgesetzt werden soll.

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