Förderung der Erprobung innovativer Versorgungsansätze in der Pflege (Modellprogramm nach § 8 Abs. 3a SGB XI)

Junge Pflegerin im Gespräch mit einer Seniorin

Mit dem Inkrafttreten des Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) wurde der § 8 Abs. 3 SGB XI um den Absatz 3a ergänzt. Auf der Grundlage der Vereinbarungen der Konzertierten Aktion Pflege wurde zum 1. Januar 2021 im Rahmen des §8 Abs.3a SGB XI das neue Modellprogramm zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze unter besonderer Berücksichtigung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen eingerichtet. Ziel der Förderung oder einer Auftragsvergabe ist es, insbesondere Modellvorhaben, Studien und wissenschaftliche Expertisen zur Entwicklung oder Erprobung innovativer Versorgungsansätze unter besonderer Berücksichtigung einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen durchführen. Hierbei soll ermittelt werden, ob sich die Versorgung pflegebedürftiger Personen sowie die Arbeitszufriedenheit des Personals in Pflegeeinrichtungen durch innovative Versorgungsansätze maßgeblich verbessern kann und ggf. zu Einsparungen von Kosten für das Gesundheitswesen beitragen.

Für das Modellprogramm nach § 8 Abs. 3a SGB XI stehen jährlich bis zu 3 Mio. Euro zur Verfügung.

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