Mit dem am 9. Juni 2021 in Kraft getretenen Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz – DVPMG) wurde das Modellprogramm zur Erprobung von Telepflege nach § 125a SGB XI eingerichtet und im Zeitraum von 2022 bis Ende 2025 durchgeführt. Hierfür standen fünf Millionen Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zur Verfügung. Der GKV-Spitzenverband konzipierte die Ziele, Dauer, Inhalte und Durchführung des Modellprogramms.
Das Ziel des Modellprogramms bestand darin, telepflegerische Anwendungsfelder wissenschaftlich gestützt zu erproben und zu evaluieren, um Pflegebedürftige, deren Angehörige sowie das Pflegepersonal bei der Versorgung pflegebedürftiger Menschen zu entlasten und zu unterstützen. Vorrangig sollte dabei ermittelt werden, ob und inwieweit sich die Versorgung pflegebedürftiger Personen durch telepflegerische Anwendungen verbessert und für welche Anwendungsfelder in der pflegerischen Arbeit der Einsatz telepflegerischer Lösungen geeignet ist.
Im Zentrum der wissenschaftlichen Begleitung und Evaluation des Modellprogramms standen die Untersuchung der Praktikabilität und des Nutzens telepflegerischer Lösungen für pflegebedürftige Menschen, die Ermittlung möglicher Auswirkungen sowohl auf die Arbeit von Pflegekräften als auch auf die Zusammenarbeit der an der pflegerischen Versorgung beteiligten Berufsgruppen. In diesem Zusammenhang waren auch Anforderungen an die technische Ausstattung in den Pflegeeinrichtungen sowie Qualifikationsanforderungen an das Personal zu untersuchen, die mit dem Einsatz telepflegerischer Lösungen verbunden sind. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgte durch die Prognos AG, welche durch die HeuRika GbR unterstützt wurde.
Voraussichtlich im ersten Quartal 2026 wird der Abschlussbericht der wissenschaftlichen Evaluation veröffentlicht.
Projektnehmer
In einem strukturierten Bewertungsverfahren wurden in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit bundesweit zwölf Projekte für eine Teilnahme ausgewählt. Diese sollten den Einsatz der Telepflege anhand verschiedener Kommunikationsanlässe, beispielsweise zwischen professionell Pflegenden und Pflegebedürftigen oder deren Angehörigen, erproben. Die Laufzeit betrug bei allen Projekten 15 Monate. Insgesamt elf Projekte haben die Erprobung bis zuletzt erfolgreich umgesetzt.
Unter den jeweiligen Projekttiteln finden Sie detaillierte Informationen zu den einzelnen Projekten.