"Es steht außer Frage, dass auch die niedergelassenen Ärzte in der allergrößten Zahl gesetzestreu sind und mit Korruption nichts zu tun haben wollen. Der Präsident der Bundesärztekammer hat darauf hingewiesen, dass es auch bei niedergelassenen Ärzten Fälle korrupten Verhaltens gibt. Doch Korruption ist kein Kavaliersdelikt, das die Ärzte untereinander regeln sollten. Korruptionsbekämpfung ist ein Fall für den Staatsanwalt und es ist an der Zeit, den allgemeinen Rechtsrahmen bei diesem Thema auch für niedergelassene Ärzte anwendbar zu machen. Da muss der Gesetzgeber ran.
Es geht hier nicht um Dinge, die die Ärzte einfach unter sich regeln könnten. Die Folgen von Ärzte-Korruption erleiden vor allem die Patienten und bezahlen die 80 Millionen Beitragszahler der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung.
Wenn Ärzteverbände Polizeifunktionen verlangen, dann muss dies ein Weckruf für den Gesetzgeber sein. Kann es richtig sein, dass eine einzelne Berufsgruppe die Dinge untereinander regeln will, für die bei den anderen Menschen in diesem Land der Staatsanwalt zuständig ist?", so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverband.