Mit dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten. Der Leitfaden bildet die Grundlage, um die Versicherten zu unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken. Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.
Hinweis: Der Leitfaden Prävention wird zurzeit modulweise weiterentwickelt und existiert derzeit nicht als zusammenhängende Printversion. Kapitel 1-2 sowie Kapitel 4-7 wurden unter Einbeziehung unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstandes der Beratenden Kommission des GKV-Spitzenverbandes für Primärprävention und Gesundheitsförderung entsprechend den im Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsförderung und der Prävention vom 25. Juli 2015 definierten Anforderungen neu formuliert. Nach Abschluss der Überarbeitung des Kapitels 3 (Präventions- und Gesundheitsförderungsziele der GKV) und weiteren Anpassungen in Kapitel 5 im Laufe des Jahres 2018 werden die verschiedenen Kapitel wieder zu einer Gesamtfassung (auch als Printversion) zusammengeführt.
Für die Umsetzung von Maßnahmen der individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention, der Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten sowie der betrieblichen Gesundheitsförderung sind im Rahmen des GKV-Leitfadens Prävention ausschließlich die Krankenkassen vor Ort und nicht der GKV-Spitzenverband zuständig.
Seit August 2016 gibt es den Leitfaden Prävention in der stationären Pflege gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 SGB XI. Er legt die Kriterien für die Leistungen der Pflegekassen zur Prävention und Gesundheitsförderung in stationären Pflegeeinrichtungen fest.