Leitfaden Prävention

Mit dem Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.

Der Leitfaden bildet die Grundlage für die Förderung bzw. Bezuschussung von Maßnahmen, die Versicherte dabei unterstützen, Krankheitsrisiken möglichst frühzeitig vorzubeugen und ihre gesundheitlichen Potenziale und Ressourcen zu stärken. Gesundheitsfördernde und präventive Interventionen sollen möglichst zugleich zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen beitragen.

Für die Umsetzung der im Leitfaden Prävention beschriebenen Maßnahmen sind die Krankenkassen zuständig. Maßnahmen, die nicht den dort dargestellten Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.

Der Leitfaden wurde unter Einbeziehung unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstandes sowie des Sachverstandes der Menschen mit Behinderungen (Beratende Kommission des GKV-Spitzenverbandes für Primärprävention und Gesundheitsförderung) erarbeitet.

Die von diesem Leitfaden abgedeckten Leistungsarten umfassen:

Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten wie z. B. Kommunen, Bildungseinrichtungen und Einrichtungen der Freizeitgestaltung zielen darauf ab, die Gesundheitspotenziale und - risiken von Menschen in der jeweiligen Lebenswelt zu ermitteln und einen Prozess geplanter organisatorischer Veränderungen anzuregen und zu unterstützen. Die gesundheitsgerechte Gestaltung der Lebensbedingungen sowie die Stärkung individueller Ressourcen soll möglichst unter direkter und kontinuierlicher Beteiligung der Betroffenen (Partizipation) und der Verantwortlichen für die jeweilige Lebenswelt erfolgen. Gesundheit soll dabei als Leitbild in den Lebenswelten etabliert werden.

Der Lebenswelt- oder Setting-Ansatz ist geprägt durch eine enge Verknüpfung von Interventionen, die sowohl auf die Rahmenbedingungen (Verhältnisse) im Setting als auch auf das gesundheitsbezogene Verhalten Einzelner gerichtet sind. Der Gesundheitsförderungsprozess ist als Lernzyklus zu konzipieren, um möglichst langfristige positive Wirkungen zu erzielen. Es sollen Prozesse initiiert werden, die unter aktiver Mitwirkung aller Beteiligten zu einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation führen.

Die möglichen Leistungen sowie die Lebenswelten-übergreifenden Qualitätskriterien sind in den Kapiteln 4.3 (Der lebensweltbezogene Gesundheitsförderungsprozess) sowie 4.4 (Leistungsarten, Förderkriterien und Ausschlusskriterien) niedergelegt.

Die Lebenswelt-spezifischen Kriterien für Leistungen der Krankenkassen finden sich in

Kapitel 4.5: Gesundheitsförderung und Prävention in der Kommune

Kapitel 4.6: Gesundheitsfördernde Kindertagesstätte

Kapitel 4.7: Gesundheitsfördernde Schule

Kapitel 4.8: Gesundheitsfördernde Hochschule

Alle von Krankenkassen erbrachten präventiven und gesundheitsfördernden Leistungen in Lebenswelten stehen bedarfsbezogen allen Angehörigen der jeweiligen Lebenswelten unabhängig von einer individuellen Mitgliedschaft bei einer bestimmten Krankenkasse offen.

Gemeinsame Initiative: GKV-Bündnis für Gesundheit

Das GKV-Bündnis für Gesundheit ist die gemeinsame Initiative der gesetzlichen Krankenkassen in der lebensweltbezogenen Prävention und Gesundheitsförderung. Auf der Seite www.gkv-buendnis.de finden Fachkräfte aus Kitas, Schulen, Hochschule, Pflegeeinrichtungen oder kommunalen Lebenswelten konkrete Praxishilfen und Informationen rund um das Engagement der gesetzlichen Krankenkassen für gesunde Lebenswelten.

Leistungen zur individuellen verhaltensbezogenen Primärprävention (Präventionskurse) richten sich an einzelne Versicherte. Sie sollen sie motivieren und befähigen, Möglichkeiten einer gesunden Lebensführung auszuschöpfen und Erkrankungen vorzubeugen, z. B. durch regelmäßige körperliche Aktivität, ausgewogene Ernährung oder Raucherentwöhnung (Verhaltensprävention). Die Maßnahmen finden grundsätzlich in Gruppen statt und sollen die Teilnehmenden über die Laufzeit der Maßnahme hinaus zur regelmäßigen Ausübung positiver gesundheitsbezogener Verhaltensweisen anregen und befähigen. Neben Gruppenangeboten in Präsenz fördern die Krankenkassen auch Maßnahmen, die mittels digitaler Informations- und Kommunikationstechnologie durchgeführt werden (sog. IKT-Kurse)

Die für Präventionskurse geltenden Förderkriterien werden in Kapitel 5.3 beschrieben.

Die Handlungsfeld-spezifischen Anforderungen an Leistungen der individuellen verhaltensbezogenen Prävention sind beschrieben in:

Kapitel 5.4.1: Zu „Bewegungsgewohnheiten“ für die Präventionsprinzipien

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

Kapitel 5.4.2: Zu „Ernährung“ für die Präventionsprinzipien

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

Kapitel 5.4.3: Zu „Stress- und Ressourcenmanagement“ für die Präventionsprinzipien

  • Multimodales Stress- und Ressourcenmanagement
  • Förderung von Entspannung und Erholung

Kapitel 5.4.4: Zu „Suchtmittelkonsum“ für die Präventionsprinzipien

  • Förderung des Nichtrauchens
  • Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol/Reduzierung des Alkoholkonsums

Auf der Seite unten finden Anbieterinnen und Anbieter von Präventionskursen weitere Dokumente mit Hinweisen zu den Voraussetzungen für die Zertifizierung ihrer Angebote.

Zentrale Prüfstelle Prävention

Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention mit der Prüfung und Zertifizierung von Kursangeboten und digitalen Anwendungen zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention beauftragt. Anbietende, die Fragen zu ihrem Kursangebot oder -konzept haben, sollten sich direkt an die Zentrale Prüfstelle Prävention wenden.

Muster-Teilnahmebescheinigung

Damit die Teilnahme an einem zertifizierten Präventionskurs von den Krankenkassen bezuschusst werden kann, müssen Versicherte die ausgefüllte und unterschriebene Muster-Teilnahmebescheinigung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Das Formular enthält sowohl die Teilnahmebescheinigung als auch den Antrag auf Bezuschussung.

Um den Versicherten eine schnelle und unkomplizierte Erstattung der Teilnahmegebühren mithilfe digital unterstützter Prozesse zu ermöglichen, wurde die Muster-Teilnahmebescheinigung weiterentwickelt. Diese kann ab sofort von den Kursanbietenden an die Versicherten ausgegeben werden. Die Verwendung dieser Muster-Teilnahmebescheinigung ist ab dem 1. Januar 2026 verbindlich.

Zufriedene, motivierte und gesunde Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine unverzichtbare Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Mit betrieblicher Gesundheitsförderung können Unternehmen dazu beitragen, dass ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gesund und leistungsfähig bleiben. Die Krankenkassen bieten deshalb interessierten Betrieben Unterstützung bei der Planung und Umsetzung betrieblicher Gesundheitsförderung an.

Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung sollen in Form eines multimodalen, ganzheitlichen Vorgehens möglichst unter Nutzung evidenzbasierter Konzepte im Rahmen eines strukturierten Prozesses (Lernzyklus) umgesetzt werden (Kapitel 6.3). Die Beschäftigten und ihre gesetzlichen Vertretungen sowie alle verantwortlichen internen und externen Akteurinnen und Akteure einschließlich der im Betrieb tätigen Betriebsärztinnen und -ärzte und der Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind in Abstimmung mit den Verantwortlichen für den Betrieb dabei einzubeziehen.

Mögliche Leistungen der Krankenkassen in der betrieblichen Gesundheitsförderung sind (Kapitel 6.4):

  • Analyseleistungen (z. B. Arbeitsunfähigkeits-, Arbeitssituations- und Altersstrukturanalysen, Befragungen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Durchführung von Workshops u. a. Verfahren) zur Bedarfsermittlung
  • Beratung zur Gestaltung gesundheitsförderlicher Arbeitsbedingungen
  • Beratung zur Ziel- und Konzeptentwicklung sowie zu allen Themen der Beschäftigtengesundheit einschließlich Unterstützungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben
  • Unterstützung beim Aufbau eines Projektmanagements
  • Moderation von Arbeitsgruppen, Gesundheitszirkeln und ähnlichen Gremien
  • Qualifizierung/Fortbildung von Multiplikatorinnen und Multiplikatoren in Prävention und Gesundheitsförderung
  • Umsetzung verhaltenspräventiver Maßnahmen
  • interne Öffentlichkeitsarbeit
  • Dokumentation, Evaluation und Qualitätssicherung.

Inhaltlich sind die Leistungen einem oder mehreren der folgenden Handlungsfelder 1-3 zugeordnet (Kapitel 6.7):

1. Beratung zur gesundheitsförderlichen Arbeitsgestaltung mit den Präventionsprinzipien

  • Gesundheitsförderliche Gestaltung von Arbeitstätigkeit und -bedingungen
  • Gesundheitsgerechte Führung
  • Gesundheitsförderliche Gestaltung betrieblicher Rahmenbedingungen
  • Bewegungsförderliche Umgebung
  • Gesundheitsgerechte Verpflegung im Arbeitsalltag
  • Verhältnisbezogene Suchtprävention im Betrieb

2. Gesundheitsförderlicher Arbeits- und Lebensstil mit den Präventionsprinzipien

  • Stressbewältigung und Ressourcenstärkung
  • Bewegungsförderliches Arbeiten und körperlich aktive Beschäftigte
  • Gesundheitsgerechte Ernährung im Arbeitsalltag
  • Verhaltensbezogene Suchtprävention im Betrieb

3. Überbetriebliche Vernetzung und Beratung mit dem Präventionsprinzip

  • Verbreitung und Implementierung von BGF durch überbetriebliche Netzwerke

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen

Entsprechend der seit dem 1. Januar 2019 gültigen Fassung des § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Aufwendungen von Arbeitgebern für Leistungen „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“ einkommensteuerfrei.

In einer Umsetzungshilfe des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) (vom 20.04.2021) sind die Anforderungen an die steuerfreien Arbeitgeberleistungen zur betrieblichen Gesundheitsförderung und weitere im ganz überwiegenden eigenbetrieblichen Interesse liegenden gesundheitsbezogenen Arbeitgeberleistungen näher beschrieben.

Umsetzungshilfe zur steuerlichen Anerkennung von Arbeitgeberleistungen nach § 3 Nummer 34 EStG

Kontakt

Interessierte Betriebe können sich an jede Krankenkasse ihrer Wahl, bei der ein Teil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter versichert ist oder an die regionale BGF-Koordinierungsstelle der Krankenkassen wenden. Dort werden sie individuell beraten und erhalten Hilfe bei der Umsetzung.

Digitale Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangebote umfassen Internet-Interventionen, mobile Anwendungen sowie hybride (aus den beiden zuvor genannten kombinierte) Anwendungen in den Handlungsfeldern der individuellen verhaltensbezogenen Prävention. Bei digitalen Präventions- bzw. Gesundheitsförderungsangeboten werden wesentliche Funktionen der Kursleitung durch digitale Technologie wahrgenommen.

Zentrale Prüfstelle Prävention

Die Krankenkassen haben die Zentrale Prüfstelle Prävention mit der Prüfung und Zertifizierung von digitalen Angeboten zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention beauftragt. Anbietende, die Fragen zu ihrem Angebot haben, sollten sich direkt an die Zentrale Prüfstelle Prävention wenden.

Muster-Teilnahmebescheinigung

Damit die Teilnahme an einem zertifizierten digitalen Angebot zur individuellen verhaltensbezogenen Prävention von den Krankenkassen bezuschusst werden kann, müssen Versicherte die ausgefüllte und unterschriebene Muster-Teilnahmebescheinigung bei ihrer Krankenkasse einreichen. Das Formular enthält sowohl die Teilnahmebescheinigung als auch den Antrag auf Bezuschussung.

Um den Versicherten eine schnelle und unkomplizierte Erstattung der Teilnahmegebühren mithilfe digital unterstützter Prozesse zu ermöglichen, wurde die Muster-Teilnahmebescheinigung weiterentwickelt. Diese kann ab sofort von den Anbietenden an die Versicherten ausgegeben werden. Die Verwendung dieser Muster-Teilnahmebescheinigungen ist ab dem 1. Januar 2026 verbindlich.

Dokumente und Links