Mit dem GKV-Leitfaden Prävention legt der GKV-Spitzenverband in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene die inhaltlichen Handlungsfelder und qualitativen Kriterien für die Leistungen der Krankenkassen in der Primärprävention und betrieblichen Gesundheitsförderung fest, die für die Leistungserbringung vor Ort verbindlich gelten.
Die von diesem Leitfaden abgedeckten Leistungsarten umfassen die individuelle verhaltensbezogene Prävention nach § 20 Abs. 4 Nr. 1 und Abs. 5 SGB V, die Prävention und Gesundheitsförderung in Lebenswelten nach § 20a SGB V sowie die betriebliche Gesundheitsförderung nach § 20b und 20c SGB V.
Maßnahmen, die nicht den in diesem Leitfaden dargestellten Handlungsfeldern und Kriterien entsprechen, dürfen von den Krankenkassen nicht durchgeführt oder gefördert werden.
Der Leitfaden wurde unter Einbeziehung unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstandes sowie des Sachverstandes der Menschen mit Behinderungen (Beratende Kommission des GKV-Spitzenverbandes für Primärprävention und Gesundheitsförderung) erarbeitet. Die aktuelle Ausgabe enthält ein neues Kapitel zu digital unterstützter Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten und Betrieben (7.4). Darüber hinaus wurde das Handlungsfeld Stress- und Ressourcenmanagement in der individuellen verhaltensbezogenen Prävention weiterentwickelt (5.4.3). Die Änderungen treten zum 01.04.2022 in Kraft.
Für die Umsetzung von Maßnahmen sind im Rahmen des GKV-Leitfadens Prävention ausschließlich die Krankenkassen vor Ort und nicht der GKV-Spitzenverband zuständig. Die Zertifizierung von Angeboten der individuellen verhaltensbezogenen Prävention erfolgt im Auftrag der Krankenkassen durch die Zentrale Prüfstelle Prävention.