Qualitätsmanagement
Erbringer von Vorsorgeleistungen oder Rehabilitationsmaßnahmen sowie Einrichtungen, mit denen ein Versorgungsvertrag nach § 111a besteht, sind verpflichtet sich an einrichtungsübergreifenden Maßnahmen der Qualitätssicherung zu beteiligen und einrichtungsintern ein Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.
Sozialmedizinische Nachsorge
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung haben Anspruch auf sozialmedizinische Nachsorge. Zu Voraussetzungen, Inhalt und Qualität der sozialmedizinischen Nachsorgemaßnahmen nach § 43 Abs. 2 SGB V gibt der GKV-Spitzenverband Bestimmungen heraus.
Patientenschulungen
Krankenkassen können als ergänzende Leistung zur Rehabilitation Patientenschulungen für chronisch Kranke sowie deren Angehörige und ihre ständigen Betreuungspersonen übernehmen, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
Entlassmanagement in der Rehabilitation
Mit dem Entlassmanagement soll eine sachgerechte Anschlussversorgung nach stationären Rehabilitationsleistungen eingeleitet und organisiert sowie die stationäre und ambulante Versorgung der Versicherten besser miteinander verzahnt werden.
Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation
Die Rahmenempfehlungen Vorsorge und Rehabilitation sind bundeseinheitliche Regelungen zu Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungen sowie Grundsätze der Vergütung der medizinischen Rehabilitation und stationären medizinischen Vorsorge.
Richtlinien, Vereinbarungen und Berichte
In diesem Bereich finden Sie weitergehende Richtlinien und Vereinbarungen zum Thema Rehabilitation.