STATEMENT - BERLIN, 12.09.2022 Honorarverhandlungen finden nicht im luftleeren Raum statt

GKV-Spitzenverband

Inflation und dramatisch höhere Energiekosten treffen alle Bürgerinnen und Bürger, alle Branchen, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Der Staat unterstützt mit großen Entlastungspaketen und zahlreiche Branchen investieren selbst große Summen, um sich neu aufzustellen. Eine Situation, wie wir sie so in der Bundesrepublik Deutschland bei Weitem noch nicht erlebt haben. Bei der Bewältigung dieser gesamtgesellschaftlichen Herausforderung hilft es nicht, wenn vereinzelt Akteure so tun, als ginge es sie nichts an, woher das Geld kommt, dass sie zusätzlich fordern. Vielmehr muss klar gesagt werden: Wo Wirtschaftlichkeitsreserven vorhanden sind, müssen sie genutzt und mitgerechnet werden. Wann, wenn nicht jetzt?

Wirtschaftliche Situation niedergelassener Ärztinnen und Ärzte besser denn je

Allein im Jahr 2020 stiegen die Einnahmen der niedergelassenen Ärzteschaft durch die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkassen um 2,1 Mrd. Euro auf 42,9 Mrd. Euro – alles Geld der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler. U. a. mit Corona-Impfungen wurden vom Steuerzahler zusätzlich rund zwei Milliarden Euro eingenommen und Einnahmeausfälle durch zwischenzeitlich ausbleibende Patientinnen und Patienten wurden durch die GKV sogar weitgehend ausgeglichen. Bei vergleichbaren Kosten wie bei einer Grippe-Schutzimpfung ergibt sich je Praxisinhabenden durchschnittlich ein zusätzlicher Überschuss in Höhe von ca. 17.200 Euro im Jahr 2021. Allein im ersten Quartal 2022 zahlten ihnen die gesetzlichen Krankenkassen mehr als eine viertel Milliarde Euro zusätzlich für die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf eine Corona-Infektion. Die große und wichtige Rolle, die die Ärzteschaft in der Bewältigung der Corona-Krise erfüllte und immer noch erfüllt, wurde und wird somit finanziell mehrfach honoriert und ausgeglichen. Hinzu kamen natürlich noch die Einnahmen unter anderem aus der Privaten Krankenversicherung und durch Selbstzahlerleistungen.

Den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten ging es finanziell noch nie so gut wie heute – trotz Pandemie. Und das war auch schon vor diesen milliardenschweren Einnahmesteigerungen so: Bereits im Jahr 2019 lag laut des Statistischen Bundesamtes der bundesweite durchschnittliche Reinertrag pro Arztpraxis bei 215.000 Euro. [Details dazu siehe Faktenblatt Vergütung Ärzteschaft, S. 3]. Hierbei lag der Anteil der GKV-Honorare am durchschnittlichen Arzteinkommen im Jahr 2019 laut Statistischem Bundesamt bei über 70 Prozent. Einen Überblick zur wirtschaftlichen Situation der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte finden Sie in diesem Beitrag: Die wirtschaftliche Situation der Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Deutschland.

Inflation trifft alle

Die Ärzteschaft führt auch die Einkommen der Freiberuflerinnen und Freiberufler an. [Vgl. Faktenblatt Vergütung Ärzteschaft, Seite 5]. Anders als durchschnittliche Angestellte mit einem Gehalt von rund 52.000 Euro [Vgl. ebd.], können aktuelle Herausforderungen wie die Inflation o.ä. damit besser abgefedert werden. Während Angestellte unmittelbar zusätzliche Kosten haben, können Freiberuflerinnen und Freiberufler etwa stei-gende Praxiskosten steuerlich geltend machen und damit die Auswirkungen auf ihren persönlichen Reiner-trag selbst aktiv abmildern.

In einer solchen Situation fordert die KBV tatsächlich, die Regeln der Vergütungsverhandlungen zu ändern und erstmals die wirtschaftliche Entwicklung des noch laufenden Jahres zur Grundlage zu machen und nicht, wie bisher, im Folgejahr zu berücksichtigen. Das Manöver ist ebenso leicht zu durchschauen wie sozial fragwürdig: Die KBV möchte den Inflationsausgleich für die Ärzteschaft vorziehen. Dies führt dazu, dass die Ärzte kurzfristig finanziell entlastet werden, während die Beitragszahlenden der Krankenkassen kurzfristig stärker belastet werden. Das passt nun wirklich nicht in die Zeit, in der die Menschen, aber auch Unterneh-men und Betriebe, ihren Gürtel enger schnallen müssen.

Energiekosten unter zwei Prozent – kein Grund, Patientinnen und Patienten zu verunsichern

Im laufenden Praxisbetrieb betragen die Energiekosten im Durchschnitt aller Arztpraxen bisher rund 1,6 Prozent der Betriebskosten. Selbst eine sehr deutliche Steigerung der Energiekosten wird somit die Gesamtkalkulation einer Arztpraxis nicht gefährden. Deshalb ist es angemessen, die aktuellen Kostensteigerungen im Rahmen der seit Jahren zur Anwendung kommenden Beschlusspraxis des Bewertungsausschusses nicht unterjährig, sondern in dem jeweiligen Folgejahr zu berücksichtigen.

In den letzten Tagen war gelegentlich zu lesen, dass Betreibende von Radiologiepraxen von den steigenden Energiekosten besonders betroffen seien und sie deshalb finanzielle Hilfe fordern. In einem Fall wurde sogar in Verbindung mit dieser Forderung darauf hingewiesen, dass 2000 Krebspatientinnen und -patienten unversorgt wären, wenn das Zentrum aufhören würden zu arbeiten. Es ist empörend, dass aus einer Facharztgruppe, in der Praxisinhabende auf einen durchschnittlichen Reinertrag von über 400.000 Euro pro Jahr kommen, wegen steigender Energiekosten schlicht noch mehr Geld gefordert und alternativ implizit mit einem Stopp der Versorgung gedroht wird! Steigende Energiekosten werden jeweils im Folgejahr durch die gesetzliche Krankenversicherung ausgeglichen, für kurzfristige Zusatzzahlungen gibt es keine Notwendigkeit.

Ärzteschaft fordert Festhalten an nutzloser und teurer Neupatienten-Bonusregel

Die besondere finanzielle Förderung für Neupatientinnen und Neupatienten wurde von der Politik eingeführt, damit sich hier der Zugang zu Leistungen für die Patientinnen und Patienten verbessert. Seit der Einführung hat jedoch die Anzahl der Neupatientinnen und -patienten stagniert; sie liegt seit 2018 (vor Einführung der Extra-Vergütung für Neupatienten) stabil zwischen 16 und 18 Prozent aller Behandlungsfälle. Allein im zweiten Halbjahr 2021 wurde bei insgesamt 73 Millionen gesetzlich Versicherten bei rund 35 Millionen Behandlungsfällen das formale Kriterium „Neupatient“ erfüllt und die gesetzlichen Krankenkassen haben entsprechend mehr vergütet. Für die Erfüllung des Kriteriums „Neupatient“ genügt es allerdings, lediglich zwei Jahre nicht in dieser Arztpraxis gewesen zu sein. Das Gesetz macht das möglich. Verständlich, dass die Politik das jetzt ändern will.

Auch ist von einer schnelleren Terminvermittlung, also davon, dass Patientinnen und Patienten weniger lange auf Termine in der Arztpraxis warten müssen, nichts bekannt. Da die Bonusregelung die Versorgung der Patientinnen und Patienten nicht verbessert hat, ist es folgerichtig, sie wieder zu streichen. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass dieses zusätzliche Geld für die Ärzteschaft aus den Portemonnaies der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler der gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird.