Hygienesonderprogramm

Mit der Novellierung des Infektionsschutzgesetzes im Jahr 2011 wurden die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) sowie der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie (ART) beim Robert Koch-Institut (RKI) für Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitswesens verbindlich. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die Voraussetzungen gemäß KRINKO-Empfehlung zu personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen bis spätestens zum 31.12.2019 zu schaffen.

Mit Inkrafttreten des Beitragsschuldengesetzes wurde ein Sonderprogramm zur Förderung der Krankenhaushygiene mit ca. 365 Millionen Euro aufgestellt. Durch das Hygienesonderprogramm sollen den Krankenhäusern zur Erreichung der personellen und organisatorischen Voraussetzungen im Sinne der KRINKO-Empfehlung zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden. Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde die Laufzeit des Programmes verlängert und zusätzliche Berufsgruppen aus dem Bereich der Infektiologie in den Förderumfang mit aufgenommen. Die geschätzten finanziellen Wirkungen dieses zweiten Förderpakets liegen bis zum Jahr 2020 bei ca. 102 Millionen Euro. Eine weitere Verlängerung bis zum Jahr 2022, für einige Förderbestandteile maximal bis zum Jahr 2026, erfolgte mit dem MDK-Reformgesetz. Zusätzlich wurde ein Förderschwerpunkt im Bereich der rationalen Antibiotikatherapie ergänzt. Im Bereich der neu geschaffenen, aufgestockten oder intern besetzten Hygienepersonalstellen geht im Jahr 2023 die krankenhausbezogene Zuschlagsfinanzierung durch Einrechnung in die Landesbasisfallwerte in eine dauerhafte Zusatzfinanzierung bei allen Krankenhäusern über.

Der GKV-Spitzenverband ist verpflichtet, dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) jährlich zum 30.06. über die Umsetzung dieses Programms zu berichten.

Der neunte Bericht basiert auf den von Krankenkassen übermittelten Informationen aus den Budgetverhandlungen der Jahre 2013 bis 2022. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Aussagekraft der Zahlen noch sehr begrenzt ist, da fast ein Drittel der Budgetverhandlungen für 2020 (29 Prozent) und fast die Hälfte der Budgetverhandlungen für 2021 (47 Prozent) zum Zeitpunkt der Datenübermittlung noch nicht vollständig abgeschlossen waren. So lag zum Zeitpunkt der Datenmeldungen (18.04.2023) für das Jahr 2022 ein Großteil der Budgetvereinbarungen (73 Prozent) noch nicht vor. Zudem fehlen für das Jahr 2022 Datensätze aus vier Bundesländern, für 2021 aus zwei Bundesländern und für 2020 Daten aus einem Bundesland.

Auf Basis des gegenüber dem Vorjahresbericht aktualisierten Datenbestandes kann für die Jahre 2020 und 2021 die weitere Entwicklung der Inanspruchnahme über eine Hochrechnung auf die Grundgesamtheit aller anspruchsberechtigten Krankenhäuser realistischer abgebildet werden. Zur Inanspruchnahme im Förderjahr 2022 kann hingegen allenfalls ein erster Eindruck gegeben werden. Die wesentlichen Aussagen des Berichtes betreffen die zur Verfügung gestellten zusätzlichen Finanzmittel sowie Vereinbarungen zu den unterschiedlichen Förderarten. Außerdem werden die bislang vorliegenden, von Jahresabschlussprüfern bestätigten Angaben zur Mittelverwendung ausgewertet.

  • Der vorliegende Bericht zeigt über die einzelnen Förderjahre hinweg, dass nach einem zügigen Programmeinstieg bis zum Jahr 2019 eine stetig steigende Inanspruchnahme von Fördermitteln aus dem Hygienesonderprogramm zu verzeichnen ist. Bisher scheinen die Datenmeldungen für 2020 bis 2022 deutliche Rückgänge der Inanspruchnahme nachzuweisen. Die Hochrechnung auf alle anspruchsberechtigten Krankenhäuser für die Jahre 2020 und 2021 zeigt aber, dass die tatsächliche Inanspruchnahme ähnlich wie im Vorcoronajahr 2019 sein dürfte. Es ist daher anzunehmen, dass sich die Inanspruchnahme des Hygienesonderprogramms nach 2019 auf vergleichbarem Niveau stabilisieren wird. Die Entwicklung der Inanspruchnahme in den Jahren 2020 bis 2022 ist in den Folgeberichten abschließend zu bewerten.
  • 1.343 Krankenhäuser haben im Zeitraum von 2013 bis 2022 ca. 767 Millionen Euro zur Verbesserung der personellen Ausstattung bei Hygienepersonal erhalten. Damit profitierten ca. 94 Prozent der anspruchsberechtigten Krankenhäuser von der Förderung.
  • Die Gesamtsumme gliedert sich in 587 Millionen Euro für die Neueinstellung, interne Besetzung und Aufstockung von Teilzeitstellen, 75 Millionen Euro für Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen und rund 44 Millionen Euro für externe Beratungsleistungen.
  • Weitere ca. 62 Millionen Euro wurden den Krankenhäusern durch pauschale Zuschläge oder nicht nach Förderarten differenzierte Vereinbarungen zur Verfügung gestellt.
  • Für etwa 45 Prozent der in 2013 bis 2020 vereinbarten Fördergelder (684 Millionen Euro) liegen Jahresabschlusstestate vor (307 Millionen Euro). Aus der für das Jahr 2019 vereinbarten Förderung sind bislang zusätzliche Vollkraftstellen für 477 Hygienefachkräfte und 860 hygienebeauftragte Ärzte entstanden. Ein Teil der Istdaten steht derzeit noch aus, sodass die Beurteilung in den Folgeberichten fortgesetzt wird.
  • Eine verstärkte Inanspruchnahme der im Hygiene-Förderprogramm adressierten Berufsgruppen, deren Expertise speziell in der Coronapandemie sehr gefragt ist (vor allem Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie), lässt sich zumindest zum Teil nachweisen. Im Jahre 2020 haben sich die vereinbarten Beratungsleistungen für diese Berufsgruppe gegenüber 2019 sehr deutlich erhöht. Bei der tatsächlichen Inanspruchnahme dieser Berufsgruppe zeigt sich in allen drei Förderbereichen ein Anstieg gegenüber 2019. Ebenfalls wurden Beratungsleistungen durch Fachärzte für Innere Medizin und Infektiologie im Jahre 2020 verstärkt in Anspruch genommen.

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