Qualitätssystem in der stationären Pflege

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (§ 115 Abs. 1a SGB XI) wurde 2008 erstmals die Möglichkeit für Versicherte geschaffen, relevante Prüfergebnisse des Medizinischen Dienstes und des PKV-Prüfdienstes laienverständlich zugänglich zu machen. Alle Pflegeeinrichtungen wurden in der Folge nach einer einheitlichen Systematik geprüft und die Transparenzberichte als sogenannte Pflegenoten veröffentlicht. Tatsächlich haben die Pflegenoten ihr Transparenzversprechen nicht halten können. Deshalb wurde es notwendig, das System der Pflegenoten durch ein neues System der Verbraucherinformation zu ersetzen.

2019 verabschiedete der erweiterte Qualitätsausschuss Pflege auf der Grundlage von Empfehlungen eines wissenschaftlichen Entwicklungsauftrages (Institut für Pflegewissenschaft an der Universität Bielefeld und aQua–Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen) Regelungen für die neue Qualitätsdarstellung. Die neue Qualitätsdarstellung beruht auf drei Säulen: Berücksichtigt werden Ergebnisse aus Qualitätsprüfungen wie z. B. die Unterstützung Pflegebedürftiger bei der Ernährung, Körperpflege oder Wundversorgung, außerdem Ergebnisse von Qualitätsindikatoren wie z. B. zur Mobilitätserhaltung, bei der Verhinderung von Druckgeschwüren oder die Anwendung von Gurtfixierungen und Bettgittern. Als dritte Säule ergänzen die sogenannten Einrichtungsinformationen die Ergebnisse der externen Qualitätsprüfung und Qualitätsindikatoren, dazu gehören u.a. die Erreichbarkeit der Pflegeeinrichtung, die Möglichkeit des Probewohnens oder die Personalausstattung. Im Oktober 2019 begann die schrittweise Umsetzung des neuen Qualitätssystems.

Die Pflegekassen nutzen zur Veröffentlichung der Qualitätsinformationen bundesweite Portale. Ebenso müssen die Qualitätsergebnisse in den Pflegeeinrichtungen für jeden gut sichtbar ausgehängt werden.

Das Qualitätsbewertungssystem basiert auf drei Säulen:

  • Indikatoren zur Ergebnisqualität aus dem internen Qualitätsmanagement der Einrichtungen (z. B. Mobilität, Anwendung von Gurten)
  • Ergebnisse aus externen Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes (z. B. Körperpflege, Wundversorgung)
  • Einrichtungsinformationen (z. B. Spezialisierungen, Ausstattungsmerkmale)

Qualitätsindikatoren

Neu sind 15 Qualitätsindikatoren, die in der Langzeitpflege erstmalig flächendeckend zur Anwendung kommen. Damit rückt die Ergebnisqualität stärker als bisher in den Vordergrund der Qualitätsberichterstattung.

Durch Indikatoren lassen sich z. B. die Anzahl neu aufgetretener Druckgeschwüre oder die Anzahl gravierender Sturzfolgen erfassen.

Alle sechs Monate erheben die Einrichtungen selbst die notwendigen Indikatoren-Daten bei grundsätzlich allen Bewohnern. Die Bewertung der Ergebnisse einer Einrichtung erfolgt in fünf Stufen, jeweils ausgerichtet am Durchschnitt aller Pflegeheime (weit unterdurchschnittlich, leicht unterdurchschnittlich, durchschnittlich, leicht überdurchschnittlich, weit überdurchschnittlich).

Die Indikatoren sind:

  • Erhaltene Mobilität (unterteilt in 2 Risikogruppen)
  • Erhaltene Selbständigkeit bei alltäglichen Verrichtungen
  • Erhaltene Selbständigkeit bei der Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (unterteilt in 2 Risikogruppen)
  • Dekubitusentstehung (unterteilt in 2 Risikogruppen)
  • Stürze mit gravierenden Folgen (unterteilt in 2 Risikogruppen)
  • Unbeabsichtigter Gewichtsverlust (unterteilt in 2 Risikogruppen)
  • Integrationsgespräch nach dem Einzug
  • Anwendung von Gurten bei kognitiv beeinträchtigten Bewohnern
  • Anwendung von Bettseitenteilen bei kognitiv beeinträchtigten und Bewohnern
  • Aktualität der Schmerzeinschätzung

Im Rahmen der externen Qualitätsprüfung findet eine Plausibilitätskontrolle der Indikatorendaten statt.

Externe Qualitätsüberprüfung

Der Medizinische Dienst und der PKV-Prüfdienst überprüfen die Qualität in Pflegeheimen nach einem neuen Verfahren. Die Prüfinhalte erweitern sich um neue Themen und der Fokus verschiebt sich hin zu einer bewohnerbezogenen Versorgungsqualität. Die bisherigen Elemente der Einrichtungsprüfung, z. B. zum internen Qualitätsmanagement, treten dagegen in den Hintergrund. Bei der bewohnerbezogenen Prüfung werden Qualitätsaspekte wie die Unterstützung im Bereich der Mobilität oder das Schmerzmanagement umfassend bewertet. Die Bewertung solcher Qualitätsaspekte ersetzt die bisherige Bewertung einzelner Prüfkriterien.

Bei der neuen Bewertungssystematik gibt es vier zusammenfassende Kategorien: keine/geringe, moderate, erhebliche, schwerwiegende Qualitätsdefizite. Die Prüfungen werden zukünftig einen Tag vorher angekündigt.

Informationen der Einrichtungen

Die Ergebnisse aus dem indikatorenbasierten internen Qualitätsmanagement der Einrichtungen und der externen Qualitätsprüfung durch die Prüfinstitutionen werden um eine dritte Informationssäule ergänzt. Die Pflegeheime sind verpflichtet, Informationen über die strukturellen Angebote bereitzustellen. Dazu zählen beispielsweise Angaben zur personellen Ausstattung der Einrichtung wie der Fachkräfteanteil in der Pflege oder wie viele Mitarbeiter die Einrichtung in den letzten sechs Monaten verlassen haben. Oder auch Informationen darüber, ob ein Probewohnen möglich ist oder die Heimmitarbeiter eine Fremdsprache sprechen und wenn ja, welche. Diese Angaben der Einrichtungen unterliegen keiner externen Prüfung oder Plausibilitätskontrolle.

Veröffentlichungsplattformen für Pflegenoten