PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 29.12.2015 Für 1,8 Millionen Krankengeldfälle wird es unbürokratischer

GKV-Spitzenverband

Mit Beginn nächsten Jahres wird es für Krankschreibungen nur noch ein Formular geben. Der gesonderte Vordruck zum Bezug von Krankengeld entfällt dann. Diese Vereinfachung, auf die sich GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung geeinigt haben, soll insbesondere die in der Vergangenheit teilweise aufgetretenen Probleme der Versicherten mit dem nahtlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit und hierdurch entstandene Leistungslücken beim Krankengeldbezug reduzieren. Das Verfahren für die jährlich rund 1,8 Mio. Krankengeldfälle wird dadurch zudem unbürokratischer.

Bisher wurde nach dem Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) mehr durch den Arzt ausgefüllt, sondern es musste eine spezielle „Bescheinigung für die Krankengeldzahlung“ von den Krankenkassen an den Versicherten gesandt werden. Betroffene legten diesen sogenannten Auszahlschein zum manuellen Ausfüllen in der Arztpraxis vor, um ihn danach wieder an ihre Krankenkasse zum Erhalt des Krankengeldes zurückschicken. Dabei entstand manchmal ein Zeitverzug, der den nahtlosen Nachweis der Arbeitsunfähigkeit gefährden konnte. Die unterschiedlich gestalteten Formulare führten überdies teilweise zur Verunsicherung der Ärzte und dadurch zu vermehrten Rückfragen der Krankenkassen bei den Arztpraxen.

Weniger Bürokratie für Patienten und Ärzte

Dieses Verfahren und die damit verbundenen Schwierigkeiten gehören zukünftig der Vergangenheit an: Ab dem 1. Januar 2016 werden die AU­Bescheinigung und der bisherige Auszahlschein zusammengeführt. Es wird also nur noch ein Formular für die Krankschreibung auch während des Krankengeldbezuges geben, das stets in den Arztpraxen vorliegt. Der Versand von Auszahlscheinen durch die Krankenkassen an die Versicherten entfällt und die standardisierten Vorgaben helfen Fehler zu vermeiden, denn die neue AU-Bescheinigung kann nun IT-gestützt durch die Ärzte ausgefüllt werden.

Das neue einheitliche Formular enthält zudem einen Durchschlag für die Versicherten. Dadurch können sie die Arbeitsunfähigkeit lückenlos dokumentieren und leichter erkennen, wann spätestens eine erneute AU-Bescheinigung ausgestellt werden muss, damit die Arbeitsunfähigkeit nahtlos nachgewiesen wird. Weiterer Vorteil: Durch die Zusammenführung der Muster liegt zukünftig auch während des Krankengeldbezuges ein Nachweis für den Arbeitgeber als Teil des neuen Formulars vor. Der Versicherte muss bei Bedarf also nicht mehr wie bisher seine Arbeitsunfähigkeit während des Krankengeldbezuges gegenüber dem Arbeitgeber etwa durch geschwärzte Kopien des Auszahlscheines oder zusätzlich vom Arzt ausgestellte AU-Bescheinigungen nachweisen.

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