Die im Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) bestehende Regelung zur Angleichung der Landesbasisfallwerte weist strukturelle Schwächen auf, die den Grundsatz der Ausgabenneutralität der Konvergenzphase in mehrfacher Weise verletzen und die die Kostenträger seit Jahren einseitig benachteiligen. Seit dem ersten Konvergenzjahr 2010 befindet sich ca. die Hälfte der Bundesländer mit über 50 Prozent des Leistungsvolumens unterhalb des Korridors und damit auf der Seite der Konvergenzgewinner. Lediglich zwei Bundesländer mit ca. sechs Prozent des Leistungsvolumens liegen oberhalb des Korridors und somit auf der durch die Kappungsregelung stark geschützten Seite der Konvergenzverlierer.
Die grundlegendsten Probleme der Konvergenz bestehen im sog. „Gravitationseffekt“ sowie in einer Abkehr vom Verhandlungsprinzip auf Landesebene („Phantomverhandlungen“).
Der Bundesbasisfallwert wird grundsätzlich prospektiv um die volle Veränderungsrate bzw. ab 2013 um den vollen Veränderungswert angehoben. Die Vereinbarung der Landesbasisfallwerte liegt aber häufig unterhalb dieser Steigerungsrate. Dadurch kommt es jährlich zu einer systematisch falsch hohen Festsetzung des Bundesbasisfallwertkorridors, von der insbesondere die Länder profitieren, die sich an der unteren Korridorgrenze bzw. unterhalb des Korridors befinden. Die Konvergenz zieht auch die Länder, die zuvor unterhalb der Obergrenze abgeschlossen haben, unberechtigt auf den Pfad des vollen Veränderungswertes („Gravitationseffekt“). Die auf dieser gesetzlichen Grundlage vereinbarten Landesbasisfallwerte sind wiederum Basis der Kalkulation des folgenden Bundesbasisfallwertes. Damit wirkt dieser ausgabenrelevante Effekt kumulativ basiserhöhend. Die Grundstruktur der Berechnung des Bundesbasisfallwertes widerspricht somit der Erwartung, dass dieser Wert dem Durchschnitt aller Landesbasisfallwerte entspricht. Die durchschnittliche Steigerung der Landeswerte ist zwar prospektiv zum Zeitpunkt der Vereinbarung des Bundesbasisfallwertes nicht bekannt, notwendige Ausgleichs- und Berichtigungsmechanismen, die üblicherweise Fehlschätzungen im Krankenhausentgeltsystem korrigieren und diesen Fehler einfach beheben könnten, fehlen hier aber vollständig.
Unabhängig vom „Gravitationseffekt“ findet im Rahmen der Bundesbasisfallwertkonvergenz ab 2014 eine Abkehr von der Verhandlungslösung auf Landesebene statt. Dies gilt für die Länder bzw. Landesbasisfallwerte, die sich ab 2014 an der unteren Korridorgrenze befinden. Das Verhandlungsergebnis wird irrelevant, da über die Konvergenz immer automatisch der volle Veränderungswert fließt. Es werden somit in ca. der Hälfte aller Bundesländer ab 2014 lediglich noch „Phantomverhandlungen“ der Landesbasisfallwerte geführt - ein massiver Fehlanreiz mit ausgabensteigernder Wirkung. Diese einseitige Schwächung der Verhandlungen auf Landesebene ist aus Sicht der GKV nicht hinnehmbar.
Der finanzielle Gesamteffekt der Konvergenz hat sich in den vergangenen drei Jahren auf ca. 150 Mio. Euro (basiswirksam) zu Lasten der GKV summiert. Der jährliche Negativbetrag wird sich durch die stetig steigende Konvergenzwirkung (2013: Anpassungsschritt 50 %, 2014 ff.: Anpassungsschritt 100 %) in den Folgejahren aller Voraussicht nach weiter erhöhen.
Im Einzelnen sind die Probleme der Konvergenz wie folgt aufzugliedern:
- Asymmetrische Korridorgrenzen
- Kappungsregelung
- Gravitationseffekt
- Phantomverhandlungen ab 2014