Zahlen, Daten, Fakten

Berechnungsbeispiele für den Sicherstellungszuschlag

Berechnungsbeispiel 1

Hebamme mit Jahrespolice mit allen erforderlichen Versicherungsunterlagen (ohne private Versicherungsbestandteile) 01.07.2017 bis 30.06.2018
Haftpflichtprämie (fiktiver Betrag) 7.638,94 €
Abzug: 5% für Police ohne GH - 381,95 €
Abzug: 7,5% für Privatversicherte/Selbstzahler - 572,92 €
Abzug: 1.000 € Haftpflichtkostenbestandteile in geburtshilflichen Gebührenpositionen vor 1.7.2010 - 1.000 €
Auszahlungsbetrag p.a. 5.684, 07 €

Berechnungsbeispiel 2 (für DHV-Mitgliedshebamme)

Hebamme mit Jahrespolice (inkl. private Versicherungsbestandteile) 01.07.2020 bis 30.06.2021
Haftpflichtprämie 9.097,50 €
Abzug: bis zu 150 € für private Versicherungsbestandteile (anteilig) - 98,76 €
Abzug: 5% für Police ohne GH - 449.94 €
Abzug: 7,5% für Privatversicherte/Selbstzahler - 674,91 €
Abzug: 1.000 € Haftpflichtkostenbestandteile (anteilig) in geburtshilflichen Gebührenpositionen vor 1.7.2010 - 1000 €
Auszahlungsbetrag p.a. 6.873,89 €

Was zahlen die Kassen für eine Hausgeburt bzw. Geburt im Geburtshaus?

Grundsicherung Haftpflichtausgleich p.a.
(je Geburtshebamme, bei mind. 4 geburtshilflichen Leistungen p.a.)
über 5.500 Euro
(je nach Höhe der tatsächlich gezahlten Haftpflichtprämie - Berechnung siehe oben)
Zusätzlich zur Grundsicherung bei Tag bei Nacht
je Hausgeburt* ca. 1.017 Euro ca. 1.212 Euro
je Geburtshaus-Geburt** ca. 1.590 Euro ca. 1.750 Euro

Was zahlen die Kassen für eine Geburt in einer Klinik?

Ambulante Klinikgeburt (max. 1 Tag Verweildauer) ab 1.063 Euro
Klinikgeburt (ca. 3 Tage Verweildauer) ab 1.805 Euro
Kaiserschnitt ab 2.802 Euro
Versorgung gesundes Neugeborenes (ca. drei Tage Verweildauer) ab 825 Euro

* exemplarische Berechnung möglicher Hebammenleistungen während einer außerklinischen Geburt nach den Verträgen nach § 134a SGB V

** exemplarische Berechnung möglicher Hebammenleistungen während einer außerklinischen Geburt nach den Verträgen nach § 134a SGB V inkl. Betriebskostenpauschale

Dokumente und Links