Die Gesetzliche Krankenversicherung finanziert die Tätigkeit freiberuflicher Hebammen auf vielfältige Weise. Neben der regulären Leistungsvergütung für die Hebammenhilfe vor, während und nach der Geburt übernimmt sie beispielsweise Kosten für die:
- Haftpflichtversicherung geburtshilflich tätiger Hebammen
 - Ausbildung zur Praxisanleitenden, also zur „Ausbilderin“ für Hebammenstudierende
 - Anleitung/Betreuung von Hebammenstudierenden durch die Praxisanleitende
 - Anbindung der Hebammen und Geburtshäuser an die Telematik-Infrastruktur
 
In einem Übersichtspapier haben wir einige Berechnungsbeispiele, Zahlen, Daten und Statistiken rund um die Tätigkeit freiberuflicher Hebammen und der Geburtshilfe in der GKV zusammengestellt: