Forschung und Modellvorhaben

Ein Pflegebedürftiger wird von einer Pflegerin gestützt.

Förderprogramm zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Modellprogramm nach § 8 Abs. 3 SGB XI)

Im Modellprogramm gemäß § 8 Absatz 3 SGB XI stellt der GKV Spitzenverband insgesamt bis zu 5 Mio. Euro jährlich für die Förderung von Projektvorhaben zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung zur Verfügung. Ziel ist es, Versorgungsmodelle, -konzepte und -strukturen für die Langzeitpflege weiterzuentwickeln, zukunftsweisende Versorgungsansätze zu unterstützen sowie vorhandene Pflegeangebote zu modernisieren. Eine enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis ist hierbei wesentlich.

Junge Pflegerin im Gespräch mit einer Seniorin

Erprobung innovativer Versorgungsansätze in der Pflege (Modellprogramm nach § 8 Abs. 3a SGB XI)

Im Modellprogramm nach § 8 Absatz 3a SGB XI werden Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Versorgungsansätze in der Langzeitpflege gefördert. Schwerpunkt dieses Förderprogramms sind neue Konzepte und Maßnahmen, die zu einer kompetenzorientierten Aufgabenverteilung des Personals in Pflegeeinrichtungen beitragen. Insgesamt stehen diesem Modellprogramm jährlich bis zu 3 Mio. Euro Fördermittel aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zur Verfügung.

Ein junger Pflege sitzt neben einem älteren Mann und erklärt etwas anhand eines Tablets.

Erprobung der Telepflege (Modellprogramm nach § 125a SGB XI)

Der GKV-Spitzenverband fördert die wissenschaftlich gestützte Erprobung der Telepflege in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Gesundheit gemäß §125a SGB XI. Für den Zeitraum 2022 bis 2025 werden dafür 10 Mio. Euro aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung bereitgestellt.

Eine Pflegerin steht hinter einem sitzenden älteren Mann und fasst ihm an die Schultern. Gegenüber sitzt eine ältere Frau.

Flexible Leistungserbringung in stationären Pflegeeinrichtungen (Modellprogramm nach § 125d SGB XI)

Die Anzahl von Menschen mit Pflegebedarf wird in den kommenden Jahren voraussichtlich stärker wachsen als die Anzahl verfügbarer Pflegekräfte. Ein Ansatz, dieser Situation zu begegnen, können innovative Ansätze zur Flexibilisierung von Leistungen sein. Der GKV-Spitzenverband hat nun die Möglichkeit, ausgewählten stationären Pflegeeinrichtungen modellhaft eine flexiblere Leistungserbringung zu ermöglichen.

Zwei Pflegebedürftige sitzen im Rollstuhl und unterhalten sich.

Weiterentwicklung neuer Wohnformen (Modellprogramm nach § 45f SGB XI)

Der GKV-Spitzenverband förderte neue Wohnformen im Rahmen von Modellprojekten nach § 45f SGB XI. Zwischen 2015 bis 2018 nahmen insgesamt 54 Projekte an dem Modellprogramm teil. Im Modellprogramm wurde nach vier Projekttypen unterschieden, denen sich die einzelnen Projekte zuordnen lassen.