STATEMENT - BERLIN, 23.09.2015 1,35 Mrd. Euro mehr Honorar im Jahr 2016

GKV-Spitzenverband

Gestern haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband einvernehmlich über die Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen verständigt:

Die Bewertung von psychotherapeutischen Leistungen steigt rückwirkend ab dem 1. Januar 2012 um rund 2,7 Prozent. Damit steigt die Vergütung der Therapiestunde auf aktuell 86,37 Euro. Zusätzlich erhalten Psychotherapeuten, deren Auslastung mindestens 50 Prozent beträgt, für jede diesen Schwellenwert übersteigende Therapiestunde einen Strukturzuschlag in Höhe von aktuell 14,69 Euro. Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen steigt damit um ca. 80 Mio. Euro jährlich.

„Mit dem heute getroffenen Beschluss, dem mehrmonatige Verhandlungen vorausgegangen waren, haben wir unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und der Rechtsprechung des BSG eine ausgewogene Lösung für die Vergütung von psychotherapeutischen Leistungen gefunden“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes.

Gestern wurde ebenfalls über die Vergütung der niedergelassenen Ärzte im Jahr 2016 entschieden.

a) Die Vergütung der Ärzte steigt um 500 Mio. Euro aufgrund einer Erhöhung des Orientierungswertes um 1,6 Prozent, also der höheren Bezahlung der einzelnen Leistung.

b) Hinzu kommen Honorarzuwächse aus dem Ausgleich für den Anstieg der Morbidität („Morbirate“), dem Mengenanstieg in dem Bereich, der nicht einer definierten Gesamtmenge unterliegt, sowie der bereits vorstehend genannten Vergütungsverbesserung für die Psychotherapie. Dies beläuft sich zusammen auf ca. 850 Mio. Euro.

In der Gesamtsumme steigt die Vergütung der Ärzte und Psychotherapeuten im kommenden Jahr um 1,35 Mrd. Euro bzw. 3,8 Prozent.

„Die Entscheidung zum Orientierungswert war ein notwendiger Kompromiss, um einen noch höheren Anstieg zu verhindern. Aber die insgesamt zusätzlichen rund 1,3 Milliarden Euro werden nicht spurlos an den Krankenkassenfinanzen vorbei gehen. Jede einzelne Krankenkasse muss diese Mehrausgaben bei der Frage, ob die Zusatzbeiträge im kommenden Jahr steigen oder nicht, mit einbeziehen“, so v. Stackelberg.

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