Vereinbarungen im Bereich Ergotherapie

Der GKV-Spitzenverband schließt gemäß § 125 Abs. 1 SGB V mit bindender Wirkung für die Krankenkassen mit den maßgeblichen Spitzenorganisationen der Heilmittelerbringer für den Bereich Ergotherapie auf Bundesebene einen Vertrag über die Einzelheiten der Versorgung mit ergotherapeutischen Heilmitteln.

Nachfolgend ist der aktuell gültige Vertrag einschließlich seiner Anlagen sowie ein zwischen den Verbänden abgestimmter Fragen-Antworten-Katalog veröffentlicht. Ferner finden Sie hier relevante Änderungsvereinbarungen sowie ältere Vertragsstände.