Der GKV-Spitzenverband fördert seit 2011 Einrichtungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten. Die geförderte Einrichtung trägt den Namen "Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)".
Mit dem Informations- und Beratungsangebot soll die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitssystem gefördert und die gesundheitliche Kompetenz von Nutzern gestärkt werden, damit diese sich schnell, sicher und selbstbestimmt im komplexen Gesundheitssystem orientieren können.
Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat zudem die Aufgabe, Inhalte und Anlässe von Beratungsanfragen auszuwerten, damit hierdurch Hinweise auf Problemlagen im Gesundheitswesen gewonnen werden können. Entsprechende Erkenntnisse sind von der UPD einmal jährlich in einem Bericht an die bzw. den Patientenbeauftragte/n der Bundesregierung zu übermitteln.
Die durch ein Ausschreibungsverfahren 2015 auf sieben Jahre befristete Förderung der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD gGmbH) endete fristgemäß am 31.12.2022.
Mit dem Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten hat der Deutsche Bundestag für das aktuelle Jahr 2023 eine einjährige Übergangslösung für die UPD geschaffen, die eine zeitlich auf 12 Monate begrenzte Aufgabenübertragung an die UPD gGmbH zu den bisherigen Rahmenbedingungen bis zum 31.12.2023 vorsieht. Zudem wurde durch die gesetzliche Änderung die Ausschreibung einer unabhängigen Patientenberatung für die Zukunft abgeschafft. Ab 2024 soll die UPD als rechtsfähige Stiftung neu strukturiert und verstetigt werden.
Bevor das Angebot der UPD 2011 als Regelangebot der GKV eingeführt wurde, wurden Einrichtungen zur unabhängigen und neutralen Patienten- und Verbraucherberatung 10 Jahre im Rahmen von zwei Modellvorhaben erprobt.
- 1. Förderphase: 2001- 2005 Modellvorhaben
- 2. Förderphase: 2006 - 2010 Modellvorhaben
- 3. Förderphase: 2011- 2015 Regelangebot
- 4. Förderphase: 2016 -2022 Regelangebot