Patienten- und Verbraucherberatung

Das Bild zeigt die Beratung eines Bürgers durch eine Anwältin.

Der GKV-Spitzenverband fördert seit 2011 Einrichtungen, die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten. Die geförderte Einrichtung trägt den Namen "Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)".

Mit dem Informations- und Beratungsangebot soll die Patientenorientierung im deutschen Gesundheitssystem gefördert und die gesundheitliche Kompetenz von Nutzern gestärkt werden, damit diese sich schnell, sicher und selbstbestimmt im komplexen Gesundheitssystem orientieren können.

Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) hat zudem die Aufgabe, Inhalte und Anlässe von Beratungsanfragen auszuwerten, damit hierdurch Hinweise auf Problemlagen im Gesundheitswesen gewonnen werden können. Entsprechende Erkenntnisse sind von der UPD einmal jährlich in einem Bericht an die bzw. den Patientenbeauftragte/n der Bundesregierung zu übermitteln.

Die durch ein Ausschreibungsverfahren 2015 auf sieben Jahre befristete Förderung der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD gGmbH) endete fristgemäß am 31.12.2022.

Mit dem Gesetz zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten hat der Deutsche Bundestag für das aktuelle Jahr 2023 eine einjährige Übergangslösung für die UPD geschaffen, die eine zeitlich auf 12 Monate begrenzte Aufgabenübertragung an die UPD gGmbH zu den bisherigen Rahmenbedingungen bis zum 31.12.2023 vorsieht. Zudem wurde durch die gesetzliche Änderung die Ausschreibung einer unabhängigen Patientenberatung für die Zukunft abgeschafft. Ab 2024 soll die UPD als rechtsfähige Stiftung neu strukturiert und verstetigt werden.

Bevor das Angebot der UPD 2011 als Regelangebot der GKV eingeführt wurde, wurden Einrichtungen zur unabhängigen und neutralen Patienten- und Verbraucherberatung 10 Jahre im Rahmen von zwei Modellvorhaben erprobt.

  • 1. Förderphase: 2001- 2005 Modellvorhaben
  • 2. Förderphase: 2006 - 2010 Modellvorhaben
  • 3. Förderphase: 2011- 2015 Regelangebot
  • 4. Förderphase: 2016 -2022 Regelangebot

Mit der Einführung der UPD als Regelangebot 2011 wurde gesetzlich geregelt, dass „die Beratungstätigkeit einer unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung (…) einer dauerhaften Verpflichtung zur Evaluation und Prozessoptierung unterliegen (muss)“ (Gesetzesbegründung zur Novellierung des § 65b SGB V, 2010).

Die UPD wurde in der Förderphase 2016 – 2022, die aktuell beendet ist, wissenschaftlich durch die Prognos AG evaluiert; hierfür liegt der Endbericht (PDF, 1,3 MB) vor.

Mit der auf 12 Monate verlängerten Aufgabenübertragung an die UPD für das Jahr 2023 wurde entschieden, die UPD auch im Verlängerungsjahr weiterhin zu evaluierten. Der Fokus der wissenschaftlichen Evaluation wird dabei u. a. auf der Weiterentwicklung des Qualitäts- und Wissensmanagements, der Qualität der Beratung und der Entwicklung der Personalstrukturen und -kapazitäten liegen.

Die Evaluationsergebnisse werden in einem abschließenden Bericht zur Entwicklung der UPD im Jahr 2023 dargestellt und bewertet.

Die Förderung von Einrichtungen, die „Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und beraten“ war gemäß der bis zum 31.12.2021 geltenden Fassung des § 65b SGB V regelmäßig auszuschreiben. Die Entscheidung über die Vergabe erfolgte letztmalig 2015 durch den GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung.

Durch die Neufassung des § 65b SGB V im Rahmen des Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten wurde eine einjährige Laufzeitverlängerung der UPD bis zum 31.12.2023 sowie die Abschaffung künftiger Ausschreibungen als Grundlage der geplanten institutionellen Neuausrichtung der UPD als Stiftung ab dem 01.01.2024 geregelt. Seit Einführung der UPD als Regelangebot für eine unabhängige Patienten- und Verbraucherberatung wurde die Förderung der UPD damit insgesamt zweimal ausgeschrieben:

1. Förderphase Regelangebot: 2011-2015

2. Förderphase Regelangebot: 2016-2022

Um die mit der Förderung beabsichtigten gesetzlichen Ziele zu erreichen (Stärkung der Patientenorientierung, Aufzeigen von Problemlagen im Gesundheitswesen), wurden die Anforderungen an die jeweilige Förderphase in den für die Ausschreibung maßgeblichen Leistungsbeschreibungen näher konkretisiert. Hierzu zählten z. B. die Anforderungen an die Erreichbarkeit, Qualitätssicherung und zur personellen Ausstattung. Die Leistungsbeschreibungen wurden im begleitenden Beirat § 65b SGB V beraten.

Förderphase 2011-2015

Leistungsbeschreibung (PDF, 708 KB)

Förderphase 2016-2022

Leistungsbeschreibung (PDF, 138 KB)

Im Ausschreibungsverfahren der 2. Förderphase wurde seitens eines unterlegenen Bieters ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gestellt, mit dem das Verfahren überprüft wurde. Im Ergebnis wurden Planung und Durchführung des Vergabeverfahrens und die Beauftragung des derzeitigen Auftragnehmers, der das unabhängige Informations- und Beratungsangebot noch bis zum 31.12.2023 verantwortet, vollumfänglich bestätigt.

Beschluss der Vergabekammer

Dokumente und Links

Dokumente zur Modellphase

Monitor Patientenberatung