PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 17.02.2020 Bessere Notfallversorgung in Sicht

GKV-Spitzenverband

Stefanie Stoff-Ahnis

Für Menschen in Not ist es unerheblich, ob die helfende Ärztin in einer ambulanten Arztpraxis oder in einer Klinik arbeitet. Menschen gehen dorthin, wo sie Hilfe erwarten. Gleichzeitig hat die Notfallversorgung mit großen Problemen zu kämpfen: Verstopfte Notaufnahmen in den Krankenhäusern, unnötige Krankenhausaufnahmen und Rettungsfahrten in Krankenhäuser, die für den Notfall nicht gerüstet sind. Es wird höchste Zeit, dass die Notfallversorgung in Deutschland reformiert wird.

„Wir müssen die Versorgungsstrukturen grundlegend weiterentwickeln, damit die Menschen die Hilfe erhalten, die sie benötigen - und zwar dort, wo sie sie erwarten. Mit dem derzeit diskutierten Gesetzentwurf sehe ich die große Chance, die Akut- und Notfallversorgung der Menschen deutlich zu verbessern“, so Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband, mit Blick auf den Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums zur Reform der Notfallversorgung.

Die neuen Integrierten Notfallzentren an den Krankenhäusern werden für klare Verhältnisse sorgen: Gleich bei der Ankunft wird ein Patient in die richtige Versorgungsebene geleitet: Leichtere Fälle werden von ambulant tätigen Ärzten direkt vor Ort behandelt, ernste Notfälle werden sofort in die Krankenhaus-Notaufnahme geleitet.

Zusammenarbeit als Schlüssel zur guten Patientenversorgung

Die niedergelassenen Ärzte sind schon heute auch am Abend, nachts und am Wochenende für die notwendigen ambulanten Behandlungen verantwortlich. An diese Verantwortung werden sie mit dem Gesetzentwurf erinnert. Aber auch die Krankenhäuser sind in der Pflicht, mit den Kassenärztlichen Vereinigungen zusammenzuarbeiten und zu einer erfolgreichen Notfallversorgung beizutragen. Denn nur dann können die häufig mit leichten Fällen konfrontierten Notaufnahmen der Kliniken entlastet und damit die schnelle Versorgung von Notfällen verbessert werden.

„Wer ambulant behandelt werden kann, gehört weder in die Notaufnahme noch in ein Krankenhausbett. Wer hingegen mit Blaulicht in die Klinik kommt, wird auch künftig ohne Umweg sofort in der Notaufnahme versorgt“, so Stoff-Ahnis.

Bundesweit gleichwertige Versorgungsstrukturen

Im Gemeinsamen Bundesausschuss sollen künftig Vertreter der Ärzteschaft, der Kliniken und der Krankenkassen gemeinsam bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Integrierten Notfallzentren festlegen. Damit können die Patienten künftig bundesweit gleichwertige Versorgungsstrukturen und eine bedarfsgerechte Versorgung erwarten. So dürfen beispielsweise Krankenwagen mit einem Schlaganfallpatienten künftig nur noch spezialisierte Kliniken anfahren. Gleichzeitig wird es keine Notaufnahme mehr ohne angegliedertes Integriertes Notfallzentrum geben, damit auch leichte Fälle, die ambulant behandelt werden können, gar nicht erst in den Notaufnahmen landen.

Digitalisierung als Schlüssel zur besseren Versorgung

Mit dem Referentenentwurf wird der Rettungsdienst ein eigenständiger Leistungsbereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Das ist wichtig, weil bisher ein Krankenwageneinsatz nur dann von der Krankenkasse bezahlt werden kann, wenn er auch einen Patienten zu einem Krankenhaus fährt. Medizinisch fragwürdige Fahrten und unnötige Untersuchungen in Notaufnahmen waren die Folge.

„Wir haben mit der Digitalisierung ein Instrument in der Hand, dass es nun zu nutzen gilt. Durch die kluge Vernetzung von Notarztwagen, Leitstellen und Kliniken kann eine Leitstelle viel besser entscheiden, welches Fahrzeug in welche Klinik fährt. Und manch einer, zu dem heute noch ein Rettungswagen fährt, wäre vielleicht bei einem niedergelassenen Arzt viel besser aufgehoben. Auch das ließe sich so besser organisieren“, so Stoff-Ahnis.

Für die bessere Versorgung ist allerdings die Verknüpfung der Notrufnummer 112 und der Nummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes 116 117 eine wichtige Bedingung. Das Problem: Während die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Kooperation mit den Notfallleitstellen der 112 verpflichtet sind, ist dies umgekehrt für die Träger der Notfallleitstellen eine freiwillige Regelung. Hier liegt der Keim für eine weiterhin uneinheitliche Versorgung kranker Menschen, die auf die gute Zusammenarbeit der verschiedenen Glieder der Rettungskette angewiesen sind.

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