Seit 2007 orientieren die Krankenkassen ihre Maßnahmen an gemeinsamen Zielen und dokumentieren den Stand ihrer Zielerreichung im jährlich erscheinenden GKV-Präventionsbericht. Die Gesundheitsförderungs- und Präventionsziele operationalisieren die Zielsetzungen der Bundesrahmenempfehlungen der Nationalen Präventionskonferenz und berücksichtigen darüber hinaus auch die Ziele der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie.
Die vereinbarten Ziele sollen dazu beitragen, den Fokus auf Lebenswelten und Zielgruppen mit besonderem Entwicklungsbedarf zu richten, ein selbstbestimmtes und gesundheitsorientiertes Handeln zu unterstützen und bestimmte Krankheitsrisiken zu reduzieren sowie die gesundheitliche Chancengleichheit zu fördern. Auch das GKV-Bündnis für Gesundheit richtet sein Arbeitsprogramm an diesen Zielsetzungen aus, um gemeinsame Schwerpunkte zu stärken und Synergien zu nutzen.
Ziele für die Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten
- Zahl und Anteil der Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), die mit Unterstützung der Krankenkassen intersektoral zusammengesetzte Steuerungsgremien unter Beteiligung der Zielgruppen Maßnahmen der Gesundheitsförderung und Prävention etabliert haben, ist erhöht.
- Zahl und Anteil der von Krankenkassen mit Gesundheitsförderungs- und Präventionsmaßnahmen erreichten Kinder und Jugendlichen in Kindertagesstätten und Schulen
- in Gebieten/Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf,
- in Kooperation mit Kommunen,
- mit partizipativer Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen bzw. ihrer Eltern sowie der Fachkräfte und Mitarbeitenden,
- mit kombiniert verhältnis- und verhaltensbezogener Ausrichtung
sind erhöht.
- Zahl und Anteil der Gesundheitsförderungs- und Präventionsaktivitäten, die sich an Menschen in besonderen Lebenslagen richten, darunter
- Alleinerziehende,
- ältere Menschen,
- Kinder aus suchtbelasteten und/oder psychisch belasteten Familien,
- Menschen in Arbeitslosigkeit,– Menschen mit Behinderungen,
- Menschen mit Migrationshintergrund,
und der Anteil der damit erreichten Personen ist erhöht.
Ziele für die betriebliche Gesundheitsförderung
- Zahl und Anteil der betreuten Betriebe, die unter Einbeziehung der für den Arbeitsschutz und das betriebliche Eingliederungsmanagement zuständigen Akteure bei der betrieblichen Gesundheitsförderung unterstützt werden, sind erhöht.
- Fachkräfte der Krankenkassen kennen das Leistungsspektrum aller Träger zum Arbeits- und Gesundheitsschutz, zur Teilhabe am Arbeitsleben und zur Wiedereingliederung, einschließlich der Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit aufgrund der klimatischen Veränderungen. Zudem sind die Fachkräfte der Krankenkassen mit den Verknüpfungsmöglichkeiten zu den Leistungen der betrieblichen Gesundheitsförderung vertraut und wissen, wie sie diese effektiv in ein ganzheitliches Betriebliches Gesundheitsmanagement integrieren können.
- Zahl und Anteil der erreichten Klein- und Kleinstbetriebe mit bis zu 49 Beschäftigten ist erhöht.
- Zahl und Anteil der durch überbetriebliche Vernetzung und Beratung erreichten Betriebe ist erhöht.
- Zahl und Anteil der Betriebe mit Aktivitäten zur Förderung einer aktiven Mitarbeiterbeteiligung (Gesundheitszirkel, Zukunftswerkstätten, Arbeitssituationsanalysen und vergleichbare Formate) im Rahmen eines ganzheitlichen betrieblichen Gesundheitsförderungsprozesses sind erhöht.
- Zahl und Anteil der Betriebe mit einem hohen Anteil Beschäftigter ohne abgeschlossene Berufsausbildung, die Maßnahmen betrieblicher Gesundheitsförderung durchführen, sind erhöht.
- Schutz und Stärkung des Muskel-Skelett-Systems in der Arbeitswelt: Zahl und Anteil der mit verhältnis- und verhaltensbezogenen Maßnahmen zur Vorbeugung und Reduzierung arbeitsbedingter Belastungen des Bewegungsapparates sowie zur Förderung von Bewegung im Betrieb und im betrieblichen Umfeld erreichten Betriebe sind erhöht.
- Schutz und Stärkung der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt: Zahl und Anteil der Betriebe, die auf die Stärkung psychosozialer Ressourcen und die Minderung von Risiken für die psychische Gesundheit bei Beschäftigten gerichtete verhältnis- und verhaltensbezogene BGF-Maßnahmen durchführen, sind erhöht.
Leistungsbereichsübergreifende Ziele
- Zahl und Anteil der Gesundheitsförderungs- und Präventionsaktivitäten, die die gesundheitsbezogenen Auswirkungen des Klimawandels sowie die ökologische Nachhaltigkeit berücksichtigen, sind erhöht.
- Die Krankenkassen setzen sich im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrages für eine barrierefreie Gesundheitsförderung und Prävention ein, um allen Menschen gleiche Gesundheitschancen zu bieten.
Die Ziele sind im Leitfaden Prävention veröffentlicht. Im Leitfaden sind darüber hinaus die in § 20 Abs. 3 SGB V genannten Gesundheitsziele berücksichtigt, soweit sie die Zuständigkeiten der Krankenkassen in der Gesundheitsförderung und Primärprävention betreffen.