Landesbasisfallwerte

Der Landesbasisfallwert ist der Basispreis für die einzelnen DRG-Leistungen. Er wird in jedem Bundesland zwischen den Vertragsparteien auf Landesebene ausgehandelt. Dabei haben die Vertragsparteien die in § 10 Abs. 3 Nr. 1 bis 6 KHEntgG genannten Tatbestände bei der Vereinbarung des Landesbasisfallwertes für das Folgejahr zu berücksichtigen. Mit dem Ende der Konvergenzphase werden ab 2010 die DRGs zu einem landeseinheitlichen Preis vergütet.

In § 10 Abs. 4 Satz 1 KHEntgG ist gesetzlich festgelegt, dass der vereinbarte Landesbasisfallwert den Landesbasisfallwert des Vorjahres inklusive des Veränderungswertes nach § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5a KHEntgG grundsätzlich nicht überschreiten darf.

Mit dem Gesetz zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhausstrukturgesetz – KHSG) vom 10.12.2015 hat der Gesetzgeber den GKV-Spitzenverband und den Verband der Privaten Krankenversicherung die Möglichkeit eröffnet, gemeinsam mit der Deutschen Krankenhausgesellschaft Empfehlungen an die Vertragsparteien auf Landesebene zur Vereinbarung der Basisfallwerte abzugeben.

Mit der Vereinbarung des aG-DRG-Fallpauschalensystems 2021 haben sich im Oktober 2020 GKV-Spitzenverband, Verband der Privaten Krankenversicherung und Deutsche Krankenhausgesellschaft auf ein Eckpunktepapier zur Zuordnung von Pflegepersonalkosten und zur Normierung des aG-DRG-Systems mit folgenden Kernpunkten verständigt:

  • Kostensteigerungen nur teilweise erklärbar; 200 Mio. Euro werden im aG-DRG-System bereinigend berücksichtigt
  • Weitergehende Prüfung der Normierung auch in den Folgejahren
  • Schärfung der Abgrenzungsvorgaben für das Pflegebudget auf Basis der Begriffsbestimmung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV)
  • Anpassung des vorläufigen Pflegeentgeltwertes ab dem 01.01.2021

Seitens der DKG wurde die grundsätzlichen Zustimmung zum Eckpunktepapier mit ergänzenden Forderungen versehen, u. a. mit Klarstellungen zum Landesbasisfallwert 2021. Die daraus resultierenden Empfehlungen zu den Landesbasisfallwertverhandlungen 2021, insbesondere die Klarstellung zur Normierung, werden als hilfreich bewertet, um in den Verhandlungen in den Ländern nicht mit kompensatorischen Forderungen konfrontiert zu werden. Zentral ist dabei, dass sich die Frage der Wirtschaftlichkeitsreserven ausschließlich auf den Bereich der Pflegekosten bezieht.

Die Empfehlungen finden Anwendung für die Vereinbarung der Landesbasisfallwerte 2021.

Dokumente und Links