Mit dem am 1. Januar 2019 in Kraft getretenen Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) sollen spürbare Verbesserungen im Alltag der Pflegekräfte durch eine bessere Personalausstattung und bessere Arbeitsbedingungen erreicht werden. Das PpSG sieht daher einen Anspruch für vollstationäre Pflegeeinrichtungen auf Zahlung von Vergütungszuschlägen zur Finanzierung von insgesamt 13.000 zusätzlichen Pflegestellen vor. In den Jahren 2019 bis 2024 werden zudem jährlich bis zu 100 Millionen Euro bereitgestellt, um Maßnahmen der Pflegeeinrichtungen zu fördern, die auf eine bessere Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowie auf die Rückgewinnung von Pflege- und Betreuungskräften abzielen. Darüber hinaus soll die Digitalisierung in der Pflege vorangebracht werden. Hierzu fördert die Pflegeversicherung in den Jahren 2019 bis 2023 die Anschaffung von entsprechender digitaler und technischer Ausrüstung von Pflegeeinrichtungen mit einem einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 12.000 Euro je Einrichtung.
Die Anträge auf Finanzierung zusätzlicher Pflegestellen und auf Förderung von Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf sowie zur Digitalisierung in der Pflege sind an die zuständigen Pflegekassen zu richten. Die Antragsformulare sowie weitere Informationen finden Sie nachfolgend zu den einzelnen Finanzierungs- und Fördervorhaben.