Der Vorstand

Der GKV-Spitzenverband ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. An seiner Spitze steht ein hauptamtlicher Vorstand, dem drei Mitglieder angehören. Er vertritt den GKV-Spitzenverband gerichtlich und außergerichtlich. Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat gewählt, der aus insgesamt 51 Versicherten- und Arbeitgebervertretern der AOK, der Ersatzkassen, der BKK, der IKK, der Knappschaft und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau besteht.

Portrait von Frau Dr. Doris Pfeiffer, der Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes

Dr. Doris Pfeiffer (Vorstandsvorsitzende)

Der Vorstandsbereich umfasst die Abteilungen Systemfragen, Telematik/IT-Management und Medizin sowie die Stabsbereiche Politik, Kommunikation, Selbstverwaltung und Justiziariat.

n.n.

Der Vorstandsbereich umfasst die Abteilungen Pflege, Gesundheit, Zentrale Dienste und die DVKA.