PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 17.01.2023 Geld oder Gesundheit – die empörende Kampagne von Verbänden der HNO-Ärzte

GKV-Spitzenverband

Im Zuge der mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung im Dezember 2022 gemeinsam vorgenommenen Neukalkulation von ambulanten Operationen ist es zu einer Verschiebung der Vergütungsanteile zwischen kürzeren und längeren ambulanten Operationen gekommen. Bei größeren ambulanten Operationen wird nun bei der Kalkulation der Vergütung mehr Aufwand veranschlagt, für kleinere Operationen, wie zum Beispiel der operativen Entfernung der Rachenmandel (Adenotomie), wird nun etwas weniger Aufwand veranschlagt. Konkret bedeutet dies, dass sich für eine Adenotomie die Vergütung von 111 Euro auf 107 Euro verringert hat. Bei längeren Operationen, wie beispielsweise der plastischen Korrektur der Nasenscheidewand (Submuköse Resektion und plastische Rekonstruktion des Nasenseptums: Plastische Korrektur mit Resektion) hat sich die Vergütung von 261 Euro auf 304 Euro erhöht.

Über 200.000 Euro Ertrag für operierende HNO-Ärzte

Über alle Leistungen betrachtet wird sich die GKV-Vergütung für operierende HNO-Ärztinnen und Ärzte durch die Neukalkulation nach unserer Einschätzung insgesamt verbessern. Laut Statistischem Bundesamt lag der Reinertrag vor Steuern und Abgaben eines operierenden HNO-Arztes bereits im Jahr 2019 (neuere Zahlen liegen leider nicht vor) bei 204.563 Euro. Es ist empörend, wie schamlos einige Ärzteverbände versuchen, immer mehr Geld aus den Taschen der Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung herauszuholen und nicht einmal vor Drohungen gegen die Gesundheit von Kindern haltmachen. Wer wegen vier Euro mehr oder weniger Honorar für eine Operation offen dazu auffordert, kranke Kinder nicht zu behandeln, stellt offenkundig Geld über Gesundheit.

Politik und Kassenärztliche Vereinigungen gefordert

Die Politik ist gefordert, diesem maßlosen und unethischen Handeln dieser Verbände Einhalt zu gebieten. Gleichzeitig ist es die gesetzliche Aufgabe der Kassenärztlichen Vereinigungen, die ambulante ärztliche Versorgung sicherzustellen. Dazu gehört es auch, gegen Verletzungen des Sicherstellungsauftrages einzuschreiten.