Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege

Gemäß § 82c Abs. 6 SGB XI hat der GKV-Spitzenverband zum 31. Dezember 2022 eine Geschäftsstelle eingerichtet, um die Landesverbände der Pflegekassen zu unterstützen. Konkret geht es um Aufgaben, die mit der laufenden Umsetzung der Regelungen zur Entlohnung nach Tarif bei der Erfüllung der im Einzelnen in § 82c Abs. 6 Satz 2 SGB XI aufgeführten Aufgaben im Zusammenhang stehen.

Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege ist wie folgt zu erreichen:

Meldung von Tarifinformationen der an Tarifverträge oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen gebundenen Pflegeeinrichtungen nach § 72 Abs. 3e SGB XI

Pflegeeinrichtungen, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, müssen gem. §72 Abs. 3e SGB XI der Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege jährlich bis zum 31. August Angaben zur Tarifbindung und maßgebliche Informationen aus den Tarifverträgen mitteilen. Hierzu gehören insbesondere

  • die Information, an welchen Tarifvertrag oder welche kirchliche Arbeitsrechtsregelungen die Pflegeeinrichtung gebunden ist und
  • Angaben zu der sich aus diesen Tarifverträgen oder kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen ergebenden, am 1. August des Jahres gezahlten Entlohnung der Mitarbeitenden, die Leistungen der Pflege oder Betreuung von Pflegebedürftigen erbringen.

Darüber hinaus ist die jeweils aktuelle durchgeschriebene Fassung des Tarifvertrages bzw. der kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen im Rahmen der Meldung zu übermitteln, sofern diese nicht bereits vorliegt.

Die diesjährige Erhebung erfolgt vom 01.08.2023 bis 31.08.2023. Innerhalb dieses Zeitraumes sind Pflegeeinrichtungen, die an Tarifverträge oder an kirchliche Arbeitsrechtsregelungen gebunden sind, verpflichtet, die erforderliche Meldung gem. §72 Abs. 3e SGB XI abzugeben. Die Erhebung erfolgt weiterhin über DatenClearingsStelle(DCS)Pflege unter www.dcs-pflege.de.

Am Ende der Seite finden Sie aktuelle Informationen zur Erhebungsanwendung, Ausfüllhinweise und Berechnungshilfen zu Ihrer Unterstützung im Rahmen des Meldeprozesses.

Veröffentlichung gemäß § 82c Abs. 5 SGB XI

Die Geschäftsstelle Tarifliche Entlohnung in der Langzeitpflege beim GKV-Spitzenverband veröffentlicht gemäß § 82c Abs. 5 SGB XI an dieser Stelle monatlich eine bundeslandbezogene Übersicht der nach § 72 Abs. 3e SGB XI mitgeteilten Tarifverträge und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen, die eine Entlohnung vorsehen, die das jeweilige regional übliche Entlohnungsniveau nicht um mehr als 10 Prozent übersteigt. In der Übersicht werden die regional üblichen Entlohnungsniveaus sowie Informationen zu einzelnen Tarifverträgen und kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen gemäß den Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes nach § 82c Absatz 4 SGB XI (Pflegevergütungs-Richtlinien) ausgewiesen. Die Informationen werden jeweils zum Ende eines Monats entsprechend den von den tarifgebundenen Pflegeeinrichtungen über die DCS (www.dcs-pflege.de) mitgeteilten Änderungen aktualisiert.

Informationen und Dokumente zur Erhebung nach § 72 Abs. 3e SGB XI

Weitere Dokumente und Links