Fehlverhalten im Gesundheitswesen

Das Bild zeigt einen Mann, der eine rote Karte hochhält.

Der gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung entstehen jährlich Schäden in Milliardenhöhe infolge von Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen. Diese Schäden gehen zu Lasten aller gesetzlich versicherten Personen. Bei der Bekämpfung dieses Fehlverhaltens sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.

Hinschauen statt Wegschauen - Haben Sie einen konkreten Verdacht? Dann melden Sie diesen Ihrer Krankenkasse!

Gemäß § 197a SGB V haben alle gesetzlichen Krankenkassen "Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ eingerichtet. Dort sind hochspezialisierte Ermittlerinnen und Ermittler tätig, die Ihrer Meldung nachgehen. Die Ermittlerinnen und Ermittler aller Krankenkassen arbeiten eng zusammen. Selbstverständlich können Sie Ihren Verdacht auch anonym melden.

Nachfolgend gelangen Sie direkt zur der für Sie zuständigen "Stelle zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen“ Ihrer Krankenkasse:

Ergibt die dortige Prüfung, dass ein Anfangsverdacht auf strafbare Handlungen mit nicht nur geringfügiger Bedeutung für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung bestehen könnte, insbesondere Abrechnungsbetrug und Korruption im Gesundheitswesen, wird unverzüglich die Staatsanwaltschaft unterrichtet.

Wir bedanken uns für Ihre aktive Unterstützung!

Dokumente und Links