Selbsthilfe

Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Das bild zeigt drei Personen bei einem Selbsthilfe Gespräch.

Die Grundsätze zur Förderung der Selbsthilfe beschreiben Inhalte und Verfahren der Selbsthilfeförderung auf den verschiedenen Förderebenen (Bundes- Landes- und Ortsebene) und tragen zu einer weitgehend einheitlichen Rechtsanwendung in der Förderpraxis bei.

In Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie unter beratender Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen wurden die Fördergrundsätze („Leitfaden zur Selbsthilfeförderung“) 2025 überarbeitet.

Der angepasste Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gilt ab dem 1. Januar 2026 in der Fassung vom 16. Juni 2025.

Der Leitfaden zur Selbsthilfeförderung wird regelmäßig in Zusammenarbeit mit den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene sowie mit Beteiligung der Vertretungen der für die Wahrnehmung der Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Spitzenorganisationen weiterentwickelt.

Dokumente und Links