Investitionsbewertungsrelationen

Die Entwicklung der Investionsbewertungsrelationen

Die Verteilung der pauschalen Investitionsmittel an Krankenhäuser soll über leistungsorientierte Investitionspauschalen erfolgen. Der Gesetzgeber hat mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) im Jahr 2009 die Entwicklung einer entsprechenden Systematik beschlossen und gesetzlich im § 10 KHG fixiert.

Die Erlöse aus leistungsorientierten Investitionspauschalen können sich als Produkt aus leistungsorientierter Investitionsbewertungsrelation und landesspezifischem Investitionsbasisfallwert ergeben. Dies geschieht in Analogie zu der Vergütung von DRG-Leistungen. Der Grad der leistungsorientierten Pauschalförderung durch die Bundesländer ist allerdings frei wählbar, so dass es auch beim bisherigen Fördermodell in den Bundesländern bleiben kann. Nur einige Bundesländer wenden den Katalog der Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich an.

Die Grundstrukturen für Investitionsbewertungsrelationen wurden im Februar 2010 durch die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene (Deutsche Krankenhausgesellschaft, PKV-Verband und GKV-Spitzenverband) vereinbart. Auf dieser Basis wurde das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) von den Selbstverwaltungspartnern auf Bundesebene gemäß § 10 Absatz 2 KHG beauftragt, bundeseinheitliche Investitionsbewertungsrelationen zu entwickeln und zu kalkulieren. Das InEK hat im Jahr 2011 zunächst einen Prä-Test durchgeführt, der Aufschluss über die Anwendbarkeit des erarbeiteten Kalkulationsmodells sowie des Kalkulationshandbuches gegeben hat. Nach erfolgreicher Durchführung des Prä-Tests und der im Jahr 2012 erfolgten Probekalkulation konnte im Jahr 2013 die erste Kalkulation durchgeführt werden.

Für das Jahr 2026 wurde vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ein zu vereinbarender Katalog für Investitionsbewertungsrelationen vorgelegt. Der Katalog für den DRG-Entgeltbereich weist zu jeder DRG ein fallbezogenes und ein verweildauerbezogenes Relativgewicht aus. Der Katalog für den Psych-Entgeltbereich weist zu jeder PEPP ein tagesbezogenes Relativgewicht aus, das für jeden abzurechnenden Berechnungstag eines stationären Aufenthalts gilt.

Für das Jahr 2025 wurde vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ein zu vereinbarender Katalog für Investitionsbewertungsrelationen vorgelegt. Der Katalog für den DRG-Entgeltbereich weist zu jeder DRG ein fallbezogenes und ein verweildauerbezogenes Relativgewicht aus. Der Katalog für den Psych-Entgeltbereich weist zu jeder PEPP ein tagesbezogenes Relativgewicht aus, das für jeden abzurechnenden Berechnungstag eines stationären Aufenthalts gilt.

Für das Jahr 2024 wurde vom Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) ein zu vereinbarender Katalog für Investitionsbewertungsrelationen vorgelegt. Der Katalog weist jeder vollstationären DRG eine Bewertungsrelation je Fall und eine Bewertungsrelation je Tag zu. Des Weiteren sind im Katalog Bewertungsrelationen für teilstationäre DRGs und bestimmte Zusatzentgelte ausgewiesen. Zudem wurde ein Katalog für Investitionsbewertungsrelationen im Psych-Bereich kalkuliert.

Für das Jahr 2023 liegt bereits zum zehnten Mal ein zu vereinbarender Katalog für Investitionsbewertungsrelationen vor. Der Katalog weist jeder vollstationären DRG eine Bewertungsrelation je Fall und eine Bewertungsrelation je Tag zu. Des Weiteren sind im Katalog Bewertungsrelationen für teilstationäre DRGs und bestimmte Zusatzentgelte ausgewiesen. Es konnte im Jahr 2023 zum fünften Mal auch der Psych-Bereich kalkuliert werden.

Für das Jahr 2022 liegt bereits zum neunten Mal ein zu vereinbarender Katalog für Investitionsbewertungsrelationen vor. Der Katalog weist jeder vollstationären DRG eine Bewertungsrelation je Fall und eine Bewertungsrelation je Tag zu. Des Weiteren sind im Katalog Bewertungsrelationen für teilstationäre DRGs und bestimmte Zusatzentgelte ausgewiesen. Es konnte im Jahr 2022 zum vierten Mal auch der Psych-Bereich kalkuliert werden.

Der Katalog der Investitionspauschalen basiert auf Kalkulationen des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK). Dabei wird jedem Behandlungsfall eine sogenannte Investitionsbewertungsrelation zugeordnet. Diese Verhältniswerte stellen den notwendigen Investitionsbedarf eines Krankenhauses dar. Durch diesen Katalog ist es möglich, die Investitionsmittel leistungsbezogen den Krankenhäusern zuzuordnen. 2021 sind die Kalkulationen von 84 Krankenhäusern eingeflossen. Ob die Investitionsbewertungsrelationen tatsächlich als Instrument genutzt werden, liegt jedoch in der Entscheidung des jeweiligen Bundeslandes. Zudem entscheiden allein die Bundesländer, wie viel Geld sie für Krankenhausinvestitionen bereitstellen.

Der Katalog für 2021 weist jeder vollstationären DRG eine Bewertungsrelation je Fall und eine Bewertungsrelation je Tag zu. Des Weiteren sind im Katalog Bewertungsrelationen für teilstationäre DRGs und bestimmte Zusatzentgelte ausgewiesen. Es konnte im Jahr 2021 auch der Psychiatrie-Bereich kalkuliert werden.

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