GEMEINSAME PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 16.12.2015 Evaluation der allgemeinmedizinischen Weiterbildung ─ Fünfter Bericht vorgelegt

Evaluation – Die Vertragspartner haben den gemeinsamen Bericht für das Jahr 2014 vorgelegt.

GKV-Spitzenverband; KBV, BÄK, DKG, PKV

Die Zahl der geförderten Allgemeinmediziner in Weiterbildung ist im vergangenen Jahr weiter angestiegen. Im ambulanten Bereich haben im Jahr 2014 im Vergleich zum Start des Programms im Jahr 2010 etwa 50 Prozent mehr Ärzte eine Förderung erhalten (gestiegen von 3.258 auf 4.902 Ärzte). Im Jahr 2014 waren rund 31 Prozent der Weiterzubildenden in Teilzeit tätig.

Im stationären Bereich waren im Jahr 2014 insgesamt 2.583 Ärzte im Förderprogramm registriert. Dies entspricht einem Zuwachs von rund 34 Prozent im Vergleich zum Start des Förderprogramms im Jahr 2010. Gegenüber dem Vorjahr stieg die Anzahl der registrierten Ärzte im stationären Bereich um rund sieben Prozent an.

Dies sind Ergebnisse des fünften Evaluationsberichts zur Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, der jetzt erschienen ist und in den auch die Entwicklung der sogenannten Koordinierungsstellen auf Landesebene einbezogen wurde. Die Partner des Förderprogramms sind der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) unter Beteiligung des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und der Bundesärztekammer (BÄK).

Grundlage ist die zum 1. Januar 2010 in Kraft getretene Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung. Ihr Ziel war unter anderem, die Rahmenbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu verbessern. Die Vertragspartner verständigten sich auf eine jährliche Evaluation, beginnend mit dem Jahr 2010, um die Auswirkungen des Förderprogramms darzustellen.

Eine solche Weiterbildungsinitiative ist ein wichtiger und notwendiger Schritt, reicht allein jedoch nicht aus, um eine ausreichende Anzahl von Hausärzten für die Versorgung im ländlichen Raum zu erhalten.

Die gesetzlichen Änderungen des GKV-Versorgungsstärkungsgesetzes geben der ambulanten Weiterbildung weitere wichtige Impulse. KBV, GKV-Spitzenverband und DKG verhandeln gegenwärtig unter Beteiligung des PKV-Verbandes sowie der Bundesärztekammer eine neue Fördervereinbarung.

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