Innovationsfonds

Ärztin schiebt Patientin in ein MRT

Mit den Mitteln aus dem Innovationsfonds werden seit 2016 neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung gefördert. In den Jahren 2016 bis 2019 standen dazu jährlich 300 Mio. Euro zur Verfügung. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurde der Innovationsfonds bis Ende des Jahres 2024 verlängert und das Fördervolumen ab 2020 auf jährlich 200 Mio. Euro reduziert. Der Innovationsausschuss veröffentlicht Förderbekanntmachungen, fällt Förderentscheidungen und spricht bei abgeschlossenen Projekten Empfehlungen aus. Der GKV-Spitzenverband ist Mitglied im Innovationsausschuss, der beim Gemeinsamen Bundesausschuss angesiedelt ist.

Jedes Jahr reichen Krankenkassen, Ärzteverbünde, Krankenhäuser, Universitäten und Forschungsinstitute zahlreiche Förderanträge beim Innovationsausschuss ein. Dieser bewertet die Förderanträge nach den Kriterien, die in der jeweiligen Förderbekanntmachung genannt werden. Expertinnen und Experten aus dem Expertenpool unterstützen den Innovationsausschuss mit ihrem wissenschaftlichen und versorgungspraktischen Wissen bei der Förderentscheidung. Ausgewählte Projekte können für bis zu 4 Jahre gefördert werden. Anschließend werden die Erkenntnisse in Form von Berichten auf der Homepage des Innovationsfonds veröffentlicht.

Förderentscheidungen des Jahres 2020

Neue Versorgungsformen (1-stufiges Verfahren)

Im Dezember 2019 veröffentlichte der Innovationsausschuss Förderbekanntmachungen für neue Versorgungsformen zu 4 spezifischen Themenfeldern und themenoffen. Antragsteller haben insgesamt 73 Förderanträge fristgerecht eingereicht. 28 innovative Projekte davon hat der Innovationsausschuss zur Förderung ausgewählt, die mit rund 147,6 Mio. Euro finanziell gefördert werden. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl geförderter Projekte und das Fördervolumen nach Themenfeldern.

Neue Versorgungsformen (1-stufiges Verfahren)

  Anzahl geförderter Projekte Fördervolumen
Themenfeld 1 - Altersmedizin: Neue Wege und Strukturen für die Versorgung der Zukunft 3 14,2 Euro
Themenfeld 2 - Innovative Ansätze der Kooperation zwischen den Versorgungsebenen für strukturschwache Regionen 1 2,5 Mio. Euro
Themenfeld 3 - Digitale Transformation: Lösungen zur Weiterentwicklung der Versorgung 15 93,2 Mio. Euro
Themenfeld 4 - Innovative Präventionsansätze für Menschen mit Behinderung 2 7,5 Mio. Euro
Themenspezifisch 21 117,4 Mio. Euro
Themenoffen 7 30,1 Mio. Euro
Gesamt 28 147,6 Mio. Euro

Neue Versorgungsformen (2-stufiges Verfahren)

Durch das Digitale-Versorgung-Gesetz wird das Förderverfahren bei den neuen Versorgungsformen ab 2020 von einem 1-stufigen auf ein 2-stufiges Verfahren umgestellt. Somit hat der Innovationsausschuss im Jahr 2020 zwei Mal zum Förderbereich der neuen Versorgungsformen entschieden:

  • nach dem bisherigen 1-stufigen Verfahren und
  • nach dem neuen 2-stufigen Verfahren.

Im neuen 2-stufigen Verfahren skizzieren Antragsteller zunächst ihre Idee zur ausgeschriebenen Förderbekanntmachung. Wird diese vom Innovationsausschuss positiv bewertet, arbeiten die Antragsteller mit positivem Förderbescheid im nächsten Schritt die vollständigen Förderanträge aus (Stufe 1). Dafür erhalten sie bis zu 75.000 Euro. Nach 6 Monaten sind die Vollanträge einzureichen und der Innovationsausschuss entscheidet, welche der voll ausgearbeiteten Förderanträge durchgeführt werden (Stufe 2).

Im Juni 2020 gab der Innovationsausschuss bekannt, dass Ideen für das neue 2-stufige Verfahren zu 5 verschiedenen Themenfeldern und themenoffen eingereicht werden können. Gefördert wird die Ausarbeitung von 33 der 136 eingereichten Ideenskizzen. Die folgende Tabelle zeigt die Anzahl geförderter Ideenskizzen nach ausgeschriebenen Themenfeldern.

Neue Versorgungsformen (2-stufiges Verfahren)

  Anzahl geförderter Ideenskizzen
Themenfeld 1 - Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen und -prozessen 17
Themenfeld 2 - Versorgungsmodelle für Regionen mit besonderen Strukturanforderungen 2
Themenfeld 3 - Integration und Vernetzung rehabilitativer Maßnahmen zur Steigerung des Behandlungserfolgs von GKV-Leistungen 3
Themenfeld 4 - Innovative Präventionsansätze für Menschen mit Behinderung 5
Themenfeld 5 - Datengestützte Versorgungsmodelle für Menschen mit chronischen Erkrankungen in der ambulanten Versorgung 3
Themenspezifisch 30
Themenoffen 3
Neue Versorgungsformen gesamt (2-stufiges Verfahren) 33

Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes ist es erfreulich, dass Krankenkassen wieder bei einem Großteil der ausgewählten Projekte und Ideenskizzen beteiligt sind. Durch viele kassenartenübergreifende Bündnisse sind Mitgliedskassen aller Kassenartenverbände vertreten. In der Regel liegen den Versorgungsmodellen Selektivverträge zugrunde, so dass die jeweiligen Projekte auf einem stabilen rechtlichen Konstrukt basieren und eine Fortsetzung der Versorgungsangebote auch nach Ablauf der Förderung grundsätzlich möglich ist.

Versorgungsforschung

Es wurden insgesamt 185 Projektanträge auf die Förderbekanntmachungen vom Dezember 2019 im Förderbereich Versorgungsforschung eingereicht. Der Innovationsausschuss hat die Förderung von 33 Projekten beschlossen. Davon zählen 24 Projekte zum themenspezifischen Bereich und 9 zum themenoffenen. Die Projekte werden mit einem Fördervolumen von insgesamt 37,3 Mio. Euro unterstützt.

Versorgungsforschung

  Anzahl geförderter Projekte Fördervolumen
Themenfeld 1 - Weiterentwicklung der Versorgung in wesentlichen nicht-ärztlichen Versorgungssettings 6 11,6 Mio. Euro
Themenfeld 2 - Möglichkeiten der Qualitätssicherung digitaler Versorgungsangebote 1 0,8 Mio. Euro
Themenfeld 3 - Veränderungen der Versorgungspraxis infolge digitaler Angebote 5 5,8 Mio. Euro
Themenfeld 4 - Perspektiven und Potenziale des Einsatzes Künstlicher Intelligenz (KI) in der Versorgung 6 6,3 Mio. Euro
Themenfeld 5 - Versorgungsforschung zu Leitlinien 6 3,9 Mio. Euro
Themenspezifisch 24 28,4 Mio. Euro
Themenoffen 9 8,9 Mio. Euro
Gesamt 33 37,3 Mio. Euro

Aus Sicht der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Versorgungsforschung eine hohe Relevanz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung zugeschrieben, denn an über 40 Prozent der zur Förderung ausgewählten Projekte sind Krankenkassen beteiligt.

Erste Projektergebnisse und Empfehlungen

Auf der Homepage des Innovationsfonds wurden im Jahr 2020 die ersten Projektergebnisse in Form von Berichten veröffentlicht und jeweils eine Empfehlung des Innovationsausschusses zu:

  • 14 Projekten aus dem Bereich Versorgungsforschung und
  • 2 neuen Versorgungsformen.

Ausblick auf 2021

Im Oktober 2020 hat der Innovationsausschuss die erste Förderbekanntmachung für den neuen Förderbereich der Entwicklung oder Weiterentwicklung medizinischer Leitlinien veröffentlicht. Dafür stehen pro Jahr mindestens 5 Mio. Euro zur Verfügung.

Dokumente und Links