Mit den Mitteln aus dem Innovationsfonds werden seit 2016 neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung gefördert. In den Jahren 2016 bis 2019 standen dazu jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung. Die Mittel für den Fonds werden von den gesetzlichen Krankenkassen und aus dem Gesundheitsfonds getragen. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurde der Innovationsfonds bis Ende des Jahres 2024 verlängert und das Fördervolumen ab 2020 auf jährlich 200 Millionen Euro reduziert.
Pro Jahr entfallen hiervon 160 Millionen Euro auf die Förderung neuer Versorgungsformen. 40 Millionen Euro sind jährlich für die Förderung von Projekten der Versorgungsforschung vorgesehen. Mindestens 5 Millionen Euro der für die Versorgungsforschung zur Verfügung stehenden Mittel sollen für die Entwicklung oder Weiterentwicklung ausgewählter medizinischer Leitlinien aufgewendet werden.
Der Innovationsausschuss veröffentlicht Förderbekanntmachungen, fällt Förderentscheidungen und spricht bei abgeschlossenen Projekten Empfehlungen aus. Der GKV-Spitzenverband ist Mitglied im Innovationsausschuss, der beim Gemeinsamen Bundesausschuss angesiedelt ist.
Der Innovationsausschuss setzt sich zusammen aus:
- 3 Stimmen des GKV-Spitzenverbandes (GKV-SV)
- 1 Stimme der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV)
- 1 Stimme der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV)
- 1 Stimme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG)
- 1 Stimme des Unparteiischer Vorsitzenden des G-BA
- 2 Stimmen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)
- 1 Stimme des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)
Der Innovationsausschuss veröffentlicht auf seiner Homepage in einer Beschlussdatenbank alle Empfehlungen und Projektberichte zu den beendeten Innovationsfonds-Projekten.