Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen

Eine Ärztin im Gespräch mit Patientinnen, sie erklärt eine Mammographie.

Der GKV-Spitzenverband fördert ambulante Krebsberatungsstellen auf der Grundlage des § 65e SGB V. Er fördert ab dem 1. Juli 2020 mit Wirkung zum 1. Januar 2020 ambulante Krebsberatungsstellen mit einem Gesamtbetrag von jährlich bis zu 21 Millionen Euro. Ab dem 1. Juli 2021 erhöht sich der Förderbetrag mit Wirkung zum 1. Januar 2021 auf jährlich bis zu 42 Millionen Euro. Gefördert werden ambulante Krebsberatungsstellen, soweit sie an Krebs erkrankten Personen und ihren Angehörigen psychosoziale Beratung und Unterstützung nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze anbieten.

Die Fördergrundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung ambulanter Krebsberatungsstellen wurden grundlegend überarbeitet. Die neuen Fördergrundsätze treten am 01.06.2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt werden die Förderungen vom GKV-Spitzenverband nach Maßgabe dieser Fördergrundsätze bewilligt.

Hinweise zum Antragsverfahren

Die Frist für die Antragstellung auf Förderung ab dem Kalenderjahr 2026 ist abgelaufen. Anträge und Änderungsanträge für das Kalenderjahr 2027 können ab dem 01.06.2026 gestellt werden. Das Antragsformular wird zu gegebener Zeit zur Verfügung stellt.

Nachweis der Mittelverwendung (Zwischennachweis/Verwendungsnachweis)

Sowohl die jährlichen Zwischennachweise als auch der Verwendungsnachweis bestehen jeweils aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis. Bitte beachten Sie die Ausfüllanleitung zur Mittelverwendung. Für Rückfragen steht Ihnen die E-Mail-Adresse krebsberatungsstellen@gkv-spitzenverband.de oder die Hotline zur Verfügung.

Zentrale Veröffentlichung der geförderten ambulanten Krebsberatungsstellen

Gemäß § 65e Absatz 2 Satz 4 Nr. 7 SGB V i. V. m. den Fördergrundsätzen vom 01.09.2021 regelt der GKV-Spitzenverband das Nähere zur Erfassung und zentralen Veröffentlichung der geförderten ambulanten Krebsberatungsstellen. Das Verzeichnis enthält den Namen und die Anschrift der geförderten ambulanten Krebsberatungsstelle, den Träger der Krebsberatungsstelle, das Bundesland des Standortes sowie die Öffnungszeiten, die Kontaktmöglichkeiten, das Leistungsangebot, die inhaltliche Ausrichtung des Beratungsangebotes und die Anzahl der Berater in Vollzeitstellen.