Auf seiner heutigen Sitzung hat der Erweiterte Bewertungsausschuss beschlossen, dass der Orientierungspunktwert ab dem 1. Januar 2013 von derzeit 3,5048 Cent auf 3,5363 Cent angehoben wird. Dies entspricht einem Plus in Höhe von rund 270 Millionen bzw. einer durchschnittlichen Honorarerhöhung von 1.800 Euro pro niedergelassenen Arzt im Jahr. Hinzu kommen noch die Honorarerhöhungen aus der Morbiditätssteigerung und ggf. Zuschläge auf den Orientierungswert aus den Verhandlungen auf Landesebene.
Dazu erklärt der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus v. Stackelberg:
"Das ist nicht das von den Krankenkassen geforderte Ergebnis, aber eine vernünftige Lösung, die den Interessen beider Seiten entgegenkommt. Trotz der beeindruckenden Steigerungen der letzten Jahre werden die Honorare der Ärzte weiter steigen, wenn auch nicht in dem Umfang, wie es ihre Verbandsvertreter angestrebt hatten. Für die Beitragszahler bleibt der große Kostenschub aus, den die Eins-zu-eins-Umsetzung der Ärzteforderungen bedeutet hätte.
Die Beitragszahler stellen genug Honorar zur Verfügung und mit dem heutigen Beschluss wird es noch mehr.“