ePA - elektronische Patientenakte

ePA-Liste

Die (Weiter-)entwicklung der ePA und der entsprechenden Anwendungen der Krankenkassen erfolgt stufenweise – laut Gesetz sind derzeit drei Stufen definiert. Die einzelnen Stufen zeichnen sich insbesondere dadurch aus, welche weiteren Informationen die Versicherten und/oder Leistungserbringer über die ePA zur Verfügung bereitstellen können.

Abrechnung der ePA - Erstbefüllung

Die elektronische Patientenakte (ePA) speichert medizinische Befunde und Informationen aus Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinaus. Im Rahmen der GKV darf eine Erstbefüllung der ePA nur einmal je Versicherten und elektronischer Patientenakte erbracht und abgerechnet werden.