Fokus: Sprechzeiten niedergelassener Ärzte

Trotz der in vielen Teilen Deutschlands bestehenden Überkapazitäten warten Patienten oft wochen- oder monatelang auf einen Termin beim Facharzt. Auch die seit 2016 bestehenden Terminservicestellen konnten hier kaum Abhilfe schaffen. Mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) soll sich dies ändern.

Eine Radiologe erklärt der Patientin am Bildschirm einen Befund.

In Deutschland gab es noch nie so viele Ärzte, die für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung standen wie derzeit. Bis auf wenige Ausnahmen in ländlichen Regionen bestehen vor allem in den bevorzugten städtischen Regionen und im Bereich der fachärztlichen Versorgung Überkapazitäten. Dennoch warten viele Patienten wochenlang auf einen Termin beim Facharzt. Mit der Einführung der Terminservicestellen im Jahr 2016 wurde dieses Problem angegangen, aber nicht gelöst. Seit Mai 2019 gibt es mit dem Terminservice- und Versorgungsgesetz (TVSG) neue Vorgaben, um den Patienten mehr Sprechstunden und schnellere Termine anzubieten.

Schon bisher durchschnittlich 29 Wochenstunden Sprechzeit

Eine im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes im Spätsommer 2018 durchgeführte FORSA-Umfrage unter 1.400 niedergelassenen Haus-, Kinder- und Fachärzten zeigte, dass diese im Schnitt 29 Stunden pro Woche Sprechzeit (inkl. Hausbesuche) anbieten. Die Spanne reichte dabei von rund 27 Wochenstunden bei Hals-Nasen-Ohren-Ärzten über rund 28 Wochenstunden bei Orthopäden, Augen- und Kinderärzten sowie 29 Wochenstunden bei Gynäkologen bis zu etwas über 30 Wochenstunden bei Hausärzten.

Es war dennoch richtig und notwendig, die Mindestsprechstundenzahl mit dem TSVG gesetzlich auf 25 Wochenstunden zu erhöhen. Denn ein weiteres Ergebnis der Umfrage war, dass ein nicht unerheblicher Anteil weit unter diesen Zeiten bleibt. Insgesamt bieten 25 Prozent der befragten Einzelpraxen mit Vollzulassung weniger als 25 Sprechstunden (inklusive Hausbesuche) pro Woche an und acht Prozent sogar weniger als 20 Sprechstunden. So bieten beispielweise 30 Prozent der Augenärzte in Einzelpraxen weniger als 25 Sprechstunden pro Woche an. In der Fachgruppe der Gynäkologen bleibt gut jeder Fünfte (21%) unter dieser Marke.

Eine weitere Vorgabe durch das TSVG ist auch, dass bestimmte Facharztgruppen wie Frauen- und HNO-Ärzte mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde anbieten müssen. Für die dort erbrachten Leistungen werden sie extrabudgetär vergütet. Dies gilt auch für Leistungen bei neu aufgenommenen oder durch eine Terminservicestelle vermittelten Patienten.

Durchschnittliche Zahl der Sprechstunden bei den einzelnen Facharztgruppen

Niedergelassene Ärzte in einer Einzelpraxis mit Vollzulassung bieten im Durchschnitt 29 Sprechstunden (inklusive Hausbesuchen) pro Woche an. Von diesen befragten Ärzten haben die Hausärzte mit 30,6 die meisten Sprechstunden. Mit 27,2 Sprechstunden pro Woche liegen Hals-Nasen-Ohren-Ärzte fast zwei Stunden unter dem Durchschnitt der befragten Praxen.

Wieviel Prozent der befragten Arztgruppen weniger als 20 bzw. 25 Stunden Sprechzeit anbieten.

Insgesamt bieten 25 Prozent der befragten Einzelpraxen mit Vollzulassung weniger als 25 Sprechstunden (inklusive Hausbesuche) pro Woche an und acht Prozent weniger als 20 Sprechstunden. Mit 33 Prozent sind Kinderärzte die Fachgruppe mit dem höchsten Anteil an Einzelpraxen mit weniger als 25 Sprechstunden pro Woche. Lediglich drei Prozent der gynäkologischen Einzelpraxen bieten weniger als 20 Sprechstunden wöchentlich an.

Öffnungszeiten teilweise am Bedarf vorbei

Die FORSA-Umfrage zeigte auch, Mittwoch- und Freitagnachmittag ist der Großteil der Arztpraxen geschlossen, ebenso am Abend und am Wochenende. Nicht verwunderlich erscheint da, dass immer mehr Menschen in die Notaufnahmen der Krankenhäuser gehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen dafür sorgen, dass die angebotenen Sprechzeiten patientenfreundlicher werden. Bisher hat rund jede zehnte Arztpraxis zumindest zwischen 19.00 und 20.00 Uhr Sprechstunde. Diesem guten Vorbild sollten viele Ärzte folgen, damit die Menschen besser versorgt werden können.

99 Prozent aller befragten Ärzte gaben an, während der Sprechstunden, die sie als Behandlungszeit für GKV-Versicherte angegeben haben, auch Privatversicherte zu behandeln. Das ist kritisch zu sehen. Wer nur die Mindestsprechstundenzahl pro Woche anbietet, darf in der Zeit den gesetzlich Versicherten selbstverständlich keine Privatleistungen verkaufen oder Privatversicherte behandeln. Für private Zusatzgeschäfte müssen zusätzliche Termine und Sprechstunden angeboten werden.

Der GKV-Spitzenverband setzt sich dafür ein, dass es überall nicht nur theoretisch, sondern auch praktisch genug Ärzte für die ganz normalen Erkrankungen der Menschen gibt. Wenn zum Beispiel auf dem Papier ausreichend Augenärzte da sind, diese aber ausschließlich operieren, stehen sie nicht für die Untersuchung einfacher Augenerkrankungen oder Routineuntersuchungen zur Verfügung. Damit es wirklich genug Sprechstunden gibt, muss künftig stärker vorgegeben werden, was im Rahmen von Sprechzeiten möglich ist und was nicht. Hier müssen Ärzte und Krankenkassen bei der Verbesserung der Bedarfsplanung Hand in Hand arbeiten.

Sprechstundenzeiten im Wochenüberblick

Sprechstunden finden fast ausschließlich Montag bis Freitag statt. Die Mehrzahl der befragten Praxen bietet am Mittwoch- und Freitagnachmittag keine Sprechstunden an. Auch am Samstag finden beispielsweise um 10:00 Uhr bei 98 Prozent der Praxen keine Sprechstunden statt.

Prozent der Praxen mit Abendsprechstunden und an welchen Tagen

Am Montag, Dienstag und Donnerstag bieten etwa 52 bzw. 53 und 59 Prozent der befragten Praxen Sprechstunden nach 18 Uhr an. Dieser Anteil sinkt auf ca. zehn Prozent, wenn eine Sprechzeit nach 19:00 Uhr gesucht wird. Versucht ein Patient an einem Mittwoch oder Freitag um 18 Uhr zur Sprechstunde zu gehen, so stehen nur rund zehn Prozent der befragten Praxen zur Verfügung. Nach 19 Uhr liegt der Anteil von Praxen, die Sprechstunden anbieten, an diesen beiden Tagen bei nur 2 Prozent.

Prozent der Praxen, die am Mittwoch geöffnet haben und zu welchen Uhrzeiten

In den befragten Praxen finden am Mittwoch überwiegend vormittags Sprechstunden statt. Nachmittags zwischen 14:00 Uhr und 17 Uhr bieten dagegen nur ca. 20 Prozent der befragten Praxen Sprechstunden an.

Prozent der Praxen, die am Freitag geöffnet haben und zu welchen Uhrzeiten

In den befragten Praxen finden am Freitag vor allem vormittags Sprechstunden statt. So bieten z. B. Freitagnachmittag zwischen 15:00 Uhr und 17 Uhr lediglich ca. 15 Prozent der befragten Praxen Sprechstunden an.

Anzahl der Sprechstunden bei Ärztinnen und Ärzten aufgesplittet nach Facharztgruppen

Die wöchentlichen Sprechstundenzeiten (inklusive Hausbesuchen) von Ärztinnen und Ärzten in einer Einzelpaxis mit Vollzulassung zeigen insgesamt keine deutlichen Unterschiede. Im Durchschnitt bieten Ärztinnen 28,6 und Ärzte 29,2 Sprechstunden pro Woche an. Bei den Kinderärzten bieten Ärzte 90 Minuten mehr Sprechstundenzeit an als Ärztinnen. Bei der Arztgruppe der Gynäkologen und Augenärzte hingegen bieten Ärztinnen etwas längere Sprechstundenzeiten an als ihre männlichen Kollegen.

Terminservicestellen werden Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle

Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz 2015 wurden die Kassenärztlichen Vereinigungen zur Einrichtung von Terminservicestellen bis zum 23. Januar 2016 verpflichtet. Versicherte erhielten damit einen gesetzlichen Anspruch auf einen Facharzttermin innerhalb von vier Wochen nach Anruf in der Terminservicestelle der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung und in der Region der Patienten. (§ 75 Absatz 1a SGB V). Im April 2017 wurde das Angebot um die Vermittlung von Terminen in der Psychotherapie erweitert.

Mit dem TSVG wurden die Terminservicestellen zum 1. Januar 2020 zu Servicestellen für ambulante Versorgung und Notfälle weiterentwickelt. Termine werden nun über die bundesweit einheitliche Notdienstnummer 116117 täglich rund um die Uhr vermittelt und zusätzlich online angeboten werden. Auch Termine für Haus- und Kinderärzte sowie Akutfälle sollen dann vermittelt werden. Die Wartezeit auf eine psychotherapeutische Akutbehandlung wird auf zwei Wochen verkürzt. Die Konkretisierungen und Änderungen im TSVG waren dringend nötig. Bis 31. Dezember 2019 hatten die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen 17 unterschiedliche Sprechzeiten und waren über 17 verschiedene Telefonnummern erreichbar. In sechs Bundesländern waren sie weniger als 20 Stunden pro Woche erreichbar, manchmal nur vormittags und nur an vier Werktagen.

Bundesweit haben die Terminservicestellen im Jahr 2016 über 105.000 berechtigte Vermittlungswünsche bearbeitet. 2017 lag die Anzahl bereits bei über 190.000, was mehr als durchschnittlich 15.000 Anfragen pro Monat entspricht. Der Zuwachs bei der Nachfrage stieg damit innerhalb eines Jahres um über 80 Prozent. 2018 wurden bereits 222.000 Termine vermittelt. 159 Fälle konnten im Jahr 2018 nicht erfolgreich bearbeitet werden. Hier blieb die Suche nach seltenen Spezialisten erfolglos.

Die Anfang 2017 neu eingeführte Vermittlung von psychotherapeutischen Sprechstunden und psychotherapeutischer Akutbehandlung führten zu einem erheblichen Anstieg der Anrufzahlen. Dieser Zuwachs bei der Inanspruchnahme der Servicestellen zeigt, dass es richtig war, die Terminvermittlung auch für Psychotherapeuten anzubieten.

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache: Die Notwendigkeit der Terminservicestellen steht außer Frage und die gesetzliche Ausweitung mit einer zentralen Rufnummer, Online-Terminvereinbarung und 24/7-Erreichbarkeit ist der richtige Weg.

Dokumente und Links

Kontaktdaten

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Pressestelle nur Anfragen von Journalistinnen und Journalisten beantworten kann. Andere Anfragende benutzen bitte das Kontaktformular.

Presse-Abo

Melden Sie sich an und erhalten Sie unsere Pressemitteilungen regelmäßig per E-Mail.