PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 06.07.2026 Kurs halten, denn stabile Beiträge nur bei konsequenter Reform möglich

GKV-Spitzenverband

offizielles Portraitfoto Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Oliver Blatt

Anlässlich der heutigen Diskussion über verschiedene Änderungsanträge zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erklärt Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes:

„Die jetzt bekanntgewordenen Änderungen an der Finanzierungsreform weisen in die richtige Richtung, denn der Anstieg der Zuzahlungen wird leicht begrenzt, der Bund leistet etwas mehr für die Finanzierung der gesundheitlichen Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden und insgesamt leisten alle Bereiche im Gesundheitswesen einen Sparbeitrag. Aber ob damit die Beiträge stabil bleiben können, ist noch nicht gesichert. Von allen Seiten gibt es in diesen Tagen einen enormen Druck auf die Bundesregierung und jetzt kommt es darauf an, dass es auf der Zielgeraden dieses Gesetzes keine zusätzlichen Geschenke an einzelne Interessensgruppen gibt und dass die Bundesregierung konsequent an der Reform festhält.

Es ist richtig, die zusätzlichen Einnahmen zum Beispiel aus der Tabak- und Alkoholsteuer für die gesetzliche Krankenversicherung zu verwenden, denn die Behandlung der gesundheitlichen Folgen solcher Produkte müssen wir alle über unsere Krankenkassenbeiträge finanzieren.

Leider geht das Schonprogramm für die Pharmaindustrie weiter. Der dynamische Herstellerabschlag fällt weg, stattdessen soll es mit nur 15,5 Prozent einen starren Abschlag geben, der hinter den 16 Prozent zurückbleibt, die es in der Vergangenheit bereits gegeben hat. Hier wird Einsparpotential an die Pharmaindustrie verschenkt.

Ich habe zudem die Sorge, dass durch den Druck der Bundesländer der Sparbeitrag der Kliniken nochmal geringer ausfallen wird. Mit einem aktuellen Ausgabenanstieg von über 9 Prozent sind die Krankenhausausgaben weiterhin ein zentraler Treiber für die Krankenkassenbeiträge.

Mit der nun offenkundig geplanten leichten Erhöhung der Zahlungen des Bundes für die gesundheitliche Versorgung von Grundsicherungsbeziehenden erkennt der Bund zwar einmal mehr seine Verantwortung für diese Sozialleistung an. Das kann jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Löwenanteil dafür weiterhin von den Beitragszahlenden der gesetzlichen Krankenversicherung gestemmt wird. Gegen diese grobe soziale Ungerechtigkeit haben wir geklagt und die Klage läuft selbstverständlich weiter.“

Korrekturhinweis

In der ursprünglichen Fassung der Pressemitteilung hieß es versehentlich, dass der Herstellerabschlag in der Vergangenheit bereits einmal bei 17 Prozent gelegen hat. Dies ist nicht richtig. Richtig ist, dass er in der Vergangenheit bereits bei 16 Prozent gelegen hatte. Wir habe den Fehler korrigiert.