Derzeit gibt es für die Heilmittelbereiche „Physiotherapie“ und „Ergotherapie“ Verträge nach § 125a SGB V über die Heilmittelversorgung mit erweiterter Versorgungsverantwortung (Blankoverordnung). Diese traten zum 01.04.2024 (Ergotherapie) und 01.11.2024 (Physiotherapie) in Kraft.
Da es sich bei den Blankoverordnungen um eine neue Versorgungsform handelt, haben die Vertragspartner dem Bundesministerium für Gesundheit zwei Jahre nach Abschluss der Verträge einen Zwischenbericht und nach vier Jahren einen Abschlussbericht zu übermitteln (vgl. § 125a Absatz 6 SGB V). In diesen Berichten sind insbesondere die Auswirkungen auf das Versorgungsgeschehen, die Mengenentwicklung, die finanziellen Auswirkungen auf die Krankenkassen und die Behandlungs- und Ergebnisqualität darzulegen.
Wir veröffentlichen hier die jeweiligen Berichte und unsere dazugehörigen Stellungnahmen.