Die Anzahl von Menschen mit Pflegebedarf wird in den kommenden Jahren voraussichtlich stärker wachsen als die Anzahl verfügbarer Pflegekräfte. Ein Ansatz, dieser Situation zu begegnen, können innovative Ansätze zur Flexibilisierung von Leistungen sein. Mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege hat der GKV-Spitzenverband nun die Möglichkeit, ausgewählten stationären Pflegeeinrichtungen modellhaft eine flexiblere Leistungserbringung zu ermöglichen und diese wissenschaftlich evaluieren zu lassen.
Zwei Ansätze stehen gemäß § 125d SGB XI im Mittelpunkt:
- Der dauerhafte Einbezug pflegender Angehöriger und Zugehöriger in die vollstationäre pflegerische Versorgung und dadurch die Abwahlmöglichkeit professionell erbrachter Leistungen nach § 43 SGB XI. Dabei soll der Beitrag der Angehörigen und Zugehörigen vollwertig in die Versorgung einbezogen werden und sich eigenanteilsreduzierend auswirken. Im Rahmen des Modellprogramms werden auch entsprechende Haftungsfragen geklärt.
- Die Erbringung von Leistungen im Sinne des § 36 SGB XI und die Versorgung mit häuslicher Krankenpflege gemäß § 37 SGB V durch vollstationäre und teilstationäre Pflegeeinrichtungen für Versicherte außerhalb der Pflegeeinrichtung. Untersucht wird insbesondere, ob und wie durch vertragliche Festlegung der Leistungsabgrenzung und Kostenabgrenzung die notwendige Transparenz geschaffen werden kann, um eine Doppelfinanzierung beim Personaleinsatz zu vermeiden.
Hierzu soll eine begrenzte Anzahl vollstationärer Pflegeeinrichtungen im gesamten Bundesgebiet einbezogen werden. Die Modellvorhaben sind auf längstens zwei Jahre befristet und werden wissenschaftlich begleitet und evaluiert.
Die Rahmenbedingungen des Modellprogramms und die konkreten Voraussetzungen für eine Teilnahme interessierter Pflegeeinrichtungen bereiten wir aktuell vor. Bis zum offiziellen Start bitten wir daher noch um etwas Geduld.