Pädiatrische Institutsambulanzen (118b)

Mit der Einführung der Pädiatrischen Institutsambulanzen gemäß § 118b SGB V soll die ambulante Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit schweren, komplexen oder seltenen Erkrankungen gezielt verbessert werden. Ziel ist es, für diese besonders vulnerablen Patientinnen und Patienten einen verlässlichen Zugang zu hochspezialisierter medizinischer Expertise sicherzustellen, wenn eine ausreichende Versorgung im Rahmen der regulären vertragsärztlichen Strukturen nicht gewährleistet werden kann.

Pädiatrische Institutsambulanzen ermöglichen eine interdisziplinäre Behandlung am Krankenhaus und tragen dazu bei, Versorgungslücken zu schließen, unnötige stationäre Aufenthalte zu vermeiden und Behandlungsverläufe besser zu koordinieren. Gleichzeitig sollen Doppelstrukturen vermieden und bestehende ambulante Versorgungsangebote sinnvoll ergänzt werden.

Mit der Einführung der Pädiatrischen Institutsambulanzen wird die Zielsetzung einer bedarfsgerechten, qualitätsgesicherten und wirtschaftlichen Versorgung verfolgt, die sich konsequent an den besonderen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen orientiert; die bestehenden Kinderspezialambulanzen gemäß § 120 Absatz 1a SGB V bleiben hiervon unberührt. Die Vereinbarung gemäß § 118b SGB V tritt am 1.4.2026 in Kraft.

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