Das E Rezept ist der verbindliche digitale Standard für die Verordnung verschreibungspflichtiger Arzneimittel in Deutschland. Es wird von Ärztinnen und Ärzten elektronisch erstellt und signiert und kann von Versicherten beispielsweise mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) oder über entsprechende Apps der Krankenkassen oder der gematik eingelöst werden.
Die Weiterentwicklung des E Rezepts erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben stufenweise. Um den aktuellen Umsetzungsstand nachzuverfolgen, stellt der GKV-Spitzenverband entsprechende Statistiken und Quoten zur elektronischen Verordnung online bereit.
Dargestellt sind die Anzahl der Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel, die als E Rezept ausgestellt werden, sowie der verbleibende Anteil der Papierrezeptverordnungen. Die Statistiken basieren auf Erhebungen des GKV Spitzenverbandes auf Grundlage der Arzneimittelabrechnungsdaten nach § 300 SGB V.