Nach § 17d KHG ist für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen seit dem 01.01.2018 ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem (Pauschalierendes Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen – PEPP) für alle Krankenhäuser verbindlich anzuwenden.
Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat die mittlerweile 14. Version des PEPP-Kataloges veröffentlicht.
Der PEPP-Katalog wurde erneut auf Basis aktueller Kostendaten kalkuliert. Die Bezugsgröße erhöht sich um 6,0 % auf 374,50 Euro (2025: 353,24 Euro). Inhaltlich gab es kleinere klassifikatorische Veränderungen bei der Suchtbehandlung und dem Wegfall der meisten Aufwandsdifferenzierungen bei COVID-19. Bei den unbewerteten Zusatzentgelten (ZE) entfällt das ZE für die Gabe des Depot-Antipsychotikums Paliperidon. Für 2026 ergibt sich ein weitgehend stabiles System.