Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) vom 05.12.2024 wurden sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen (süV) gemäß § 115g SGB V eingeführt. Sie sollen wohnortnah die akutstationäre Krankenhausbehandlung mit ambulanten und pflegerischen Leistungen verbinden und bilden einen zentralen Baustein für eine künftig stärker sektorenübergreifende Gesundheitsversorgung. Ziel ist es, eine verlässliche, wohnortnahe Basisversorgung sicherzustellen und diese zugleich stärker mit ambulanten Leistungen zu verbinden, um die strukturelle Weiterentwicklung des Gesundheitswesens hin zu einer sektorenübergreifenden Versorgung zu unterstützen.
Gemäß § 115g Absatz 3 SGB V legen die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband im Benehmen mit dem PKV-Verband in einer Vereinbarung die konkreten Vorgaben für die stationären Leistungen der sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen fest.
Die Vereinbarung ist am 02.03.2026 in Kraft getreten.