Gemäß § 293 Absatz 6 SGB V führen der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) auf der Grundlage von § 2a KHG ein bundesweites Verzeichnis der Standorte der nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen. Das Standortverzeichnis wird seit dem 01.01.2020 durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) im Auftrag des GKV Spitzenverbandes und der DKG geführt. Die zugelassenen Krankenhäuser sind verpflichtet, der das Verzeichnis führenden Stelle auf Anforderung die für den Aufbau und die Durchführung des Verzeichnisses erforderlichen Daten sowie Veränderungen dieser Daten auch ohne Anforderung zu übermitteln.
Das Verzeichnis kann in unterschiedlichen Kontexten Anwendung finden:
- Die Krankenhäuser verwenden die im Verzeichnis enthaltenen Kennzeichen zu Abrechnungszwecken, für Datenübermittlungen an die Datenstelle nach § 21 Absatz 1 KHEntgG sowie zur Erfüllung der Anforderungen der Richtlinien und Beschlüsse zur Qualitätssicherung des Gemeinsamen Bundesausschusses.
- Die Kostenträger nutzen das Verzeichnis zur Erfüllung ihrer Aufgaben insbesondere im Zusammenhang mit der Abrechnung von Leistungen sowie mit Anforderungen der Richtlinien und Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Qualitätssicherung.
- Der Gemeinsame Bundesausschuss nutzt das Verzeichnis, sofern dies zur Erfüllung der ihm nach diesem Gesetzbuch übertragenen Aufgaben insbesondere im Rahmen der Qualitätssicherung erforderlich ist.
- Das Bundeskartellamt erhält die Daten des Verzeichnisses von der das Verzeichnis führenden Stelle im Wege elektronischer Datenübertragung oder maschinell verwertbar auf Datenträgern zur Erfüllung seiner Aufgaben nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen.
Neuvereinbarung zum 01.06.2025
Die Vereinbarung über die Standortdefinition gemäß § 2a Absatz 1 KHG (a. F.) sowie die Vereinbarung über das Standortverzeichnis gemäß § 293 Absatz 6 SGB V (a. F.) wurden zum 31.12.2024 gekündigt. Beide Vereinbarungen wurden zwischen dem GKV-Spitzenverband und der DKG neu verhandelt und sind in der Version 2.0 zum 01.06.2025 in Kraft getreten.