Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barriere-Freiheit gilt für die Website vom GKV-Spitzenverband.

Die Website ist veröffentlicht unter:

www.gkv-spitzenverband.de

Der GKV-Spitzenverband ist eine öffentliche Stelle.

Deshalb haben wir unsere Website barriere-frei zugänglich gemacht.

Wir richten uns dabei nach drei gesetzlichen Vorgaben:

  • Nach der Richt-Linie (EU) 2016/2102,
  • nach dem Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz vom Bund BGG sowie
  • nach der Barriere-freien-Informations-Technik-Verordnung BITV 2.0. Sie setzt die Richt-Linie (EU) 2016/2102 um.

Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen für die Barriere-Freiheit ergeben sich aus den Paragrafen §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0.

Die BITV 2.0 wurde auf der Grundlage von Paragraf § 12d BGG erlassen.

Jährlich überprüfen wir, ob die Anforderungen eingehalten werden.

Dieses Jahr fand die Prüfung am 28. März 2025 statt.

Dienstleister außerhalb vom GKV-Spitzenverband haben unsere Website bewertet.

Dabei haben wir uns nach der Vorschrift BITV/EN 301 549 gerichtet.

Die Website entspricht noch nicht allen Anforderungen.

Der GKV-Spitzenverband baut die Barrieren weiterhin ab.

Datum der Erklärung

Diese Erklärung stammt aus dem Jahr 2020.

Sie wurde am 10. Juni 2025 aktualisiert.

Barriere melden!

Sind Ihnen Mängel beim barriere-freien Zugang zu Inhalten von www.gkv-spitzenverband.de aufgefallen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns.

GKV-Spitzenverband
Barrierefreiheits-Beauftragte
Reinhardtstraße 28
10117 Berlin

E-Mail: barrierefreiheit@gkv-spitzenverband.de

Schlichtungs-Verfahren

Bei der Bundes-Regierung gibt es eine Schlichtungs-Stelle.

Die Schlichtungs-Stelle befindet sich beim Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Die Schlichtungs-Stelle ist nach Paragraf § 16 BGG vorgeschrieben.

Die Schlichtungs-Stelle soll Konflikte lösen.

Konflikte können auftreten zwischen Menschen mit Behinderungen und den öffentlichen Stellen des Bundes.

Wenn Sie mit den Antworten auf Ihre Fragen oder Ihre Beschwerden nicht zufrieden sind, dann können Sie die Schlichtungs-Stelle einschalten.

Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden.

Das Ziel ist, dass wir gemeinsam eine Lösung für das Problem finden.

Die Schlichtung ist kostenlos.

Sie brauchen auch keinen Rechts-Beistand.

Auf der Internet-Seite der Schlichtungs-Stelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungs-Verfahren.

Dort können Sie lesen:

  • wie so ein Verfahren abläuft und
  • wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.

Sie erreichen die Schlichtungs-Stelle unter dieser Adresse:

Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de