Bei der Bundes-Regierung gibt es eine Schlichtungs-Stelle.
Die Schlichtungs-Stelle befindet sich beim Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Die Schlichtungs-Stelle ist nach Paragraf § 16 BGG vorgeschrieben.
Die Schlichtungs-Stelle soll Konflikte lösen.
Konflikte können auftreten zwischen Menschen mit Behinderungen und den öffentlichen Stellen des Bundes.
Wenn Sie mit den Antworten auf Ihre Fragen oder Ihre Beschwerden nicht zufrieden sind, dann können Sie die Schlichtungs-Stelle einschalten.
Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden.
Das Ziel ist, dass wir gemeinsam eine Lösung für das Problem finden.
Die Schlichtung ist kostenlos.
Sie brauchen auch keinen Rechts-Beistand.
Auf der Internet-Seite der Schlichtungs-Stelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungs-Verfahren.
Dort können Sie lesen:
- wie so ein Verfahren abläuft und
- wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.
Sie können den Antrag auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.
Sie erreichen die Schlichtungs-Stelle unter dieser Adresse:
Schlichtungs-Stelle nach dem Behinderten-Gleich-Stellungs-Gesetz
bei dem Beauftragten der Bundes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin
Telefon: 030 18 527-2805
Fax: 030 18 527-2901
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de