Service-Informationen

Beratung für versicherte Menschen

Zeichung eines Frauenkopfes mit Sprechblase, darin ein Fragezeichen

Der GKV-Spitzen-Verband ist ein Zusammenschluss von allen gesetzlichen Kranken-Kassen auf Bundes-Ebene.

Im Gesetz stehen die Aufgaben vom GKV-Spitzen-Verband. Die Beratung von versicherten Menschen ist keine Aufgabe. Das machen die Kranken-Kassen. Oder zum Beispiel die Unabhängige Patientenberatung oder das Bürgertelefon des Gesundheitsministeriums. So können Sie diese erreichen:

  • Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD)

0800 011 77 22 (gebührenfrei aus allen Netzen)

montags bis freitags von 8:00 bis 22:00 Uhr, samstags von 8:00 bis 18:00 Uhr

www.unabhaengige-patientenberatung.de

  • Bürgertelefon des Bundesministeriums für Gesundheit

montags bis donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr, freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr

Fragen zur Krankenversicherung: 030 340 60 66 - 01

Fragen zur Pflegeversicherung: 030 340 60 66 - 02

Fragen zur gesundheitlichen Prävention: 030 340 60 66 - 03

Beratungsservice für Gehörlose/Hörgeschädigte: 030 340 60 66 - 07

Gebärdentelefon, ISDN-Bildtelefon: 030 340 60 66 - 08

Informationen zur Gesundheit

Hier finden Sie mehr Informationen zu Krankheiten, medizinischen Leistungen und Gesetzen.

Klicken Sie auf das Wort Internetseite.

Dann öffnet sich eine Information in einem neuen Fenster Ihres Internet-Programms.

Krankenkassen-Liste

Zeichung eines beschriebenen Blattes

Jeder Bürger muss kranken-versichert sein. Er sucht sich eine Kranken-Kasse aus.

Er zahlt einen Beitrag an die Kranken-Kasse. Der Beitrag richtet sich nach dem Einkommen.

Ein anderes Wort für Einkommen ist: Verdienst, Lohn, Gehalt, Rente.

Kranken-Kassen haben unterschiedlich hohe Zusatzbeiträge. Wir haben eine Liste von allen Kranken-Kassen und ihren Beiträgen.

Sie können auf den Namen der Kranken-Kasse klicken. Dann öffnet sich die Internetseite der Kasse. Informieren Sie sich dort über die Angebote der Kasse.

Klicken Sie hier auf das Wort Krankenkassen-Liste.

Entlass-Management

Zeichung einer Notaufnahme eines Krankenhauses von außen, Rettungswagen davor, Verletzter wird auf Trage eingeliefert

Sie werden im Kranken-Haus medizinisch behandelt und sollen bald aus dem Kranken-Haus entlassen werden.

Das Kranken-Haus muss ihre Entlassung vorbereiten. Das schreibt der Paragraf 39 im 5. Sozial-Gesetz-Buch so vor.

Darin steht: Ein Entlass-Management muss regeln, wie Ihre Entlassung aus dem Kranken-Haus ablaufen soll.

Und wie Ihre medizinische Behandlung oder Pflege nach der Entlassung aus dem Kranken-Haus organisiert wird.

Rehabilitation

Zeichnung einer Gruppe Menschen, die Gymnastik machen, einer sitzt im Rollstuhl

Medizinische Reha ist eine von den Aufgaben von der gesetzlichen Kranken-Versicherung.

In der Alltags-Sprache sagt man zu medizinischer Rehabilitation: Reha oder Kur.

Fachleute sagen dazu: Leistung zur Teilhabe.

Dazu ist eine Reha da:

  • Sie sollen nach einer Krankheit wieder richtig gesund werden.
  • Sie sollen keine Behinderung bekommen.
  • Ihre Behinderung soll nicht schlimmer werden.
  • Sie sollen keine Pflege brauchen.
  • Sie sollen weniger Pflege brauchen.