STATEMENT - BERLIN, 11.01.2018 Gesamtkonzept für Krankenhauspflege statt Gießkannenprinzip

GKV-Spitzenverband

Portrait von Herrn Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes

Johann-Magnus v. Stackelberg

Der GKV-Spitzenverband mahnt anlässlich der Sondierungsgespräche zwischen CDU und SPD ein Gesamtkonzept für eine bessere Pflege in Krankenhäusern an. Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes, warnt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur davor, immer mehr Geld ungesteuert an alle Krankenhäuser zu verteilen.

„Wer meint, mit zusätzlichem Geld für eine angeblich nicht finanzierte Tarifsteigerung, Personalprobleme bei der Pflege im Krankenhaus zu lösen, der irrt. Die gesetzliche Krankenversicherung bezahlt den Krankenhäusern für ihre laufenden Kosten schon heute mehr, als für den kompletten Ausgleich der Tarifsteigerungen notwendig wäre.

Eine bessere Pflege am Krankenbett wollen auch die Krankenkassen, denn davon profitieren unsere Versicherten ganz direkt. Doch die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass dieses Ziel nicht einfach erreicht wird, indem immer mehr Geld mit der Gießkanne an alle Krankenhäuser ausgeschüttet wird. Wer tatsächlich etwas für Pflegekräfte im Krankenhaus tun will, muss innerhalb eines Gesamtkonzepts zusätzliches Geld an zielgerichtete Maßnahmen binden, wie beispielsweise konkrete Personaluntergrenzen. So ließe sich verhindern, dass nachts eine Krankenschwester alleine auf einer Station Dienst tun muss. Weitere Gelder für einen angeblich notwendigen Ausgleich der Kosten von Tarifsteigerungen sind eine schöne Illusion der Krankenhausseite, die die realen Probleme von Pflegekräften im Krankenhaus aber nicht löst.“

Hintergrund:

  • Bereits in den Verhandlungen zu den Landesbasisfallwerten haben die Krankenhäusern ihre kompletten Forderungen zu den Tarifsteigerungen eingebracht und sich mit den Kassen am Verhandlungstisch auf ein Ergebnis vereinbart.
  • Schon heute werden alle Kostensteigerungen inklusive Tariferhöhungen über den sogenannten Orientierungswert durch die Krankenkassen abgegolten. Der Orientierungswert wird jährlich vom Statistischen Bundesamt berechnet. Er ist ein reiner Preisindex, eine Art Warenkorb, der auf vorhandenen Daten basiert. Alle Kostensteigerungen des Krankenhauses auch sämtliche Personalkosten und damit Tarifsteigerungen sind darin abgebildet.
  • Der Landesbasisfallwert entspricht dem Preis für Krankenhausleistungen im DRG-System. Bis 2012 hat sich die maximale Steigerungsrate der Landesbasisfallwerte, der „Preise“, an der Einnahmeseite (Summe der beitragspflichtigen Einnahmen) der GKV orientiert -> so genannte Grundlohnanbindung. Jetzt gilt die Regelung, dass mindestens Grundlohnsumme, höchstens Orientierungswert als maximale Preissteigerungsrate gilt (Meistbegünstigungsklausel).
  • Krankenhäuser zusätzlich erhalten durch diese Meistbegünstigungsklausel mehr finanzielle Mittel als durch Kostensteigerungen notwendig. Dies liegt an folgendem Mechanismus: Ist die Grundlohnrate, also die Summe der beitragspflichtigen Einnahmen höher als der Orientierungswert, erhalten Krankenhäuser die höhere Kostensteigerung über die Grundlohnrate. Es kommt zu massiven Überzahlungen.

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