PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 19.06.2009 Kassenschlager: Auf den Tag genau seit 20 Jahren Arzneimittel-Festbeträge - allein 2009 Entlastungen von 4,3 Mrd. Euro

GKV-Spitzenverband

Heute auf den Tag genau vor 20 Jahren sind die ersten Arzneimittel-Festbeträge in das deutsche Gesundheitssystem eingeführt worden. Die Arzneimittel-Festbeträge haben den deutschen Arzneimittelmarkt in den letzten zwei Dekaden umgekrempelt. Der Pharmaindustrie verdarben sie nachhaltig die Preispolitik, die gesetzlichen Krankenkassen haben durch die Erstattungshöchstgrenzen dagegen Einsparungen in Milliardenhöhe erzielt. Insgesamt konnten die gesetzlichen Krankenkassen mit Hilfe der Festbeträge 36,4 Mrd. Euro einsparen, allein in diesem Jahr werden es 4,3 Mrd. Euro sein.

„Bislang haben es vor allem die Festbeträge dauerhaft geschafft, der Marketingmaschinerie und den bisweilen überzogenen Preisforderungen der Pharmaindustrie Paroli zu bieten, ohne dass die Versorgungsqualität bei Arzneimitteln für Versicherte gelitten hätte. Dieser Erfolg ist nicht hoch genug zu loben“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorsitzender des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes.

System Festbeträge

Festbeträge stellen Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel dar. Nach den Vorgaben des Paragraphen 35 SGB V bestimmt der Gemeinsame Bundesausschuss, für welche Gruppen von Arzneimitteln Festbeträge gebildet werden können. Sowohl die Auswahl der Wirkstoffe als auch die Gruppenbildung werden durch ein Anhörungsverfahren von Arzneimittelexperten wie Pharmavertretern und Wissenschaftlern begleitet. Den erstattungsfähigen Höchstbetrag setzt, ebenfalls nach einem Anhörungsverfahren, der Vorstand des GKV-Spitzenverbandes fest. Mindestens einmal im Jahr werden die Festbeträge mit den aktuellen Marktpreisen abgeglichen und bei Bedarf modifiziert. Da Deutschland das einzige Land in der Europäischen Union ist, in dem die Arzneimittelhersteller ihre Preise ohne jegliche staatliche Regulierung frei festlegen können, sind Festbeträge ein stabiles Instrument zum Gegensteuern. Heute decken die Festbeträge 73 Prozent der Verordnungen und 43 Prozent des Umsatzes des Arzneimittelmarktes in der GKV ab.

Arzneimittelpreise bleiben durch Festbeträge stabil

Arzneimittelfestbeträge gelten für alle rund 70 Millionen GKV-Versicherte, gleichgültig, in welcher Krankenkasse sie versichert sind. Sie sind wirkstoffbezogen und daher – im Gegensatz zu kassenindividuellen Rabattverträgen – nicht auf Präparate bestimmter Hersteller festgelegt. Bei einem Großteil der Festbetragswirkstoffe handelt es sich um Generika. Seit 2004 können auch patentgeschützte Wirkstoffe erneut unter Festbetrag gestellt werden, nachdem sie durch eine Gesetzesänderung seit 1996 ausgeschlossen waren. Zudem blockierten die Hersteller mit verfassungs- und kartellrechtlichen Auseinandersetzung die weitere Umsetzung der Festbetragsregelung. Durch die richtungsweisenden Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes (2002) und des Europäischen Gerichtshofes (2004) gingen die gesetzlichen Krankenkassen und das Instrument der Festbeträge jedoch gestärkt hervor.

Dass die Arzneimittelpreise in Deutschland seit 1989 überwiegend stabil geblieben sind, ist im Wesentlichen ein Erfolg der Festbeträge. Das machte Deutschland in Sachen Festbetragssystem europaweit zum Vorreiter. Nachahmer fand das Verfahren in den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Spanien, Belgien sowie Italien.

Zuzahlungsbefreiungen entlasten Kassen und Versicherte

Eine Gesetzesänderung aus dem Jahre 2006 griff eine Anregung der gesetzlichen Krankenkassen auf, die es ermöglicht, besonders günstige Festbetrags-Arzneimittel von der gesetzlichen Zuzahlung (mindestens fünf, höchsten zehn Euro) zu befreien. Diese neue Regelung brachte weitere Einsparungen für Kassen und Patienten in Millionenhöhe. Allein von Juli 2006 bis Dezember 2008 konnten mehrere Millionen Versicherte profitieren und sparten insgesamt 580 Millionen Euro an Zuzahlungen. Die Krankenkassen ihrerseits konnten mit Hilfe der Zuzahlungsbefreiungsgrenzen 390 Millionen Euro einsparen. Und auch die Ärzte gewinnen. Sie halten durch die Verordnung besonders günstiger Arzneimittel ihre Arzneimittel-Richtgrößen ein und das dämpft die Arzneimittelausgaben der GKV. Zum 20. Festbetragsjubiläum sind bereits 11.318 Arzneimittel ohne Zuzahlung verfügbar.

Arzneimittelfestbeträge sind ein Instrument, das sich in den vergangenen Jahren bewährt hat und von Ärzten, Apothekern, den pharmazeutischen Unternehmen und den Versicherten akzeptiert ist. „Die Politik hat in den letzten 20 Jahren unzählige Gesetze zu Einsparungen im Arzneimittelmarkt in Kraft gesetzt. Als einzige stabile Größe sind die Festbeträge geblieben. Die in letzter Zeit im Rampenlicht stehenden Rabattverträge sind eine Ergänzung der Arzneimittelversorgung, jedoch keine flächendeckende Alternative“, so Johann-Magnus von Stackelberg. „Die Erfolgsstory Festbeträge gilt es weiterzuschreiben, um eine qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftliche Arzneimittelversorgung für alle GKV-Versicherten sicherzustellen.“

Details zur Bildung der Arzneimittel-Festbeträge finden Sie unter www.gkv-spitzenverband.de im Internet. Des Weiteren haben wir für Sie in der Anlage Fakten und Zahlen zusammen gestellt und grafisch aufbereitet.

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