PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 19.06.2009 Arzneimittel-Festbeträge: Vorschläge zur Höhe der Festbeträge für zwei Festbetragsgruppen

GKV-Spitzenverband

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 18.06. 2009 und am 19.02.2009 zu zwei Festbetragsgruppen Beschlüsse gefasst. Es handelt sich um eine Gruppe der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) und eine Gruppe der Stufe 2 (Arzneimittel mit pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Wirkstoffen). Die Gruppen umfassen Arzneimittel bei krampfartigen Schmerzen im Bauchraum sowie zur Behandlung der Schizophrenie.

Der GKV-Spitzenverband schlägt für diese Gruppen nunmehr konkrete Festbeträge vor und führt dazu das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch.

Die Anhörung wird im Bundesanzeiger Nr. 88 vom 19.06.2009 bekannt gemacht. Ab heute stehen die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes auf der Webseite

www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet

abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Entscheidung fällt im August

Nach dem Anhörungsverfahren in der Zeit vom 19.06.2009 bis 17.07.2009, bei dem Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker zu den vorgeschlagenen Festbeträgen Stellung nehmen können, wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Anfang August 2009 seine endgültige Entscheidung treffen. Danach können die Festbeträge zum 01.10.2009 in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 55 Mio. Euro durch die neuen Festbetragsgruppen.

Ferner hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 19.03.2009 eine neue Gruppe für einen biotechnologisch hergestellten Wirkstoff gebildet. Es handelt sich um eine Gruppe der Stufe 1 (Arzneimittel mit denselben Wirkstoffen) mit Arzneimitteln zur Behandlung von Kleinwuchs aufgrund eines Wachstumshormonmangels. Das Stellungnahmeverfahren für diese Gruppe hat der GKV-Spitzenverband vorläufig zurückgestellt, weil eine Festbetragsfestsetzung zurzeit unwirtschaftlich ist.

Weitere Informationen, Fakten und Zahlen zum Thema Arzneimittel-Festbeträge finden Sie natürlich auch unter www.gkv-spitzenverband.de im Internet.

Dokumente und Links