PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 15.12.2011 Arzneimittel-Festbeträge: Vorschläge zur Anpassung der Festbeträge für 40 Gruppen zum 1. April 2012 - Entscheidung fällt im Februar

GKV-Spitzenverband

Der GKV-Spitzenverband hat seinem gesetzlichen Auftrag folgend den Festbetragsmarkt überprüft. Danach schlägt er vor:

  • zum Absichern der Versorgung in sieben Gruppen die Festbeträge anzuheben,
  • in 33 Gruppen die Festbeträge auf Grund von Marktdynamik abzusenken und
  • zudem die Festbeträge in 18 Gruppen mit geringer Marktbedeutung wegen mangelnder Besetzungszahlen aufzuheben.

Zu diesen Vorschlägen führt der GKV-Spitzenverband vom 16. Dezember 2011 bis 13. Januar 2012 das gesetzlich vorgesehene Stellungnahmeverfahren durch. Das Stellungnahmeverfahren wird im Bundesanzeiger Nr. 190 vom 16. Dezember 2011 bekannt gemacht. Ab diesem Tag stehen die Vorschläge des GKV-Spitzenverbandes auf seiner Webseite
www.gkv-spitzenverband.de/arzneimittel_festbetraege.gkvnet
abrufbar zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Verbände der Marktkreise schriftlich informiert.

Entscheidung fällt im Februar 2012

Beim Stellungnahmeverfahren erhalten Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretung der Apotheker Gelegenheit, ihre Positionen zu den vorgeschlagenen Festbeträgen darzulegen. Danach wird der GKV-Spitzenverband voraussichtlich Anfang Februar 2012 seine endgültige Entscheidung treffen und die Höhe der Festbeträge festsetzen. Zum 1. April 2012 können die neuen Festbeträge dann in Kraft treten. Der GKV-Spitzenverband rechnet mit jährlichen Einsparungen von rund 45 Mio. Euro durch die neuen Festbeträge.

Dokumente und Links