STATEMENT - BERLIN, 11.12.2012 Apotheken-Großkundenrabatt: Krankenkassen schlagen vorläufige Abschlagsregelung vor

GKV-Spitzenverband

Die Verhandlungen mit dem Deutschen Apothekerverband über die Höhe des gesetzlich vorgeschriebenen Großkundenrabatts für die gesetzliche Krankenversicherung ab dem 1. Januar 2013 gestalten sich äußerst schwierig. Der GKV-Spitzenverband geht davon aus, dass es in diesem Jahr leider nicht mehr zu einer Entscheidung kommen wird. Nun besteht die Gefahr, dass ab dem 1. Januar 2013 die Apotheken völlig unterschiedliche Abschläge abrechnen. Das wiederum würde Abrechnungsprobleme und Rechtsstreitigkeiten nach sich ziehen.

„Die unnötigen Rechtsstreitereien, die zusätzliche Bürokratie durch verschiedene Abschläge und die Unsicherheiten bei 21.000 Apotheken und 144 Krankenkassen wollen wir vermeiden. Deshalb hat der GKV-Spitzenverband dem Deutschen Apothekerverband vorgeschlagen, sich für eine Übergangszeit auf eine vorläufige Abschlagszahlung zu verständigen. Diese Vereinbarung hätte keinerlei präjudizierende Wirkung auf die anstehende Entscheidung. Zur Ermittlung des vorläufigen Abschlags ist sowohl ein Losentscheid als auch ein Kompromiss von 1,90 Euro vorstellbar“, so Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes.

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