PRESSEMITTEILUNG - BERLIN, 30.07.2014 50. Erstattungsbetrag erfolgreich verhandelt

GKV-Spitzenverband

Mit Ponatinib (Handelsname Iclusig®) vom Hersteller ARIAD Pharmaceuticals liegt der 50. Erstattungsbetrag vor, der nach den Kriterien des Arzneimittelmarktneuordnungsgesetzes (AMNOG) zwischen einem pharmazeutischen Hersteller und dem GKV-Spitzenverband verhandelt bzw. von der Schiedsstelle festgesetzt wurde. Entgegen den Befürchtungen der Industrie ist spätestens jetzt klar: Das Instrument ist handhabbar und funktioniert.

„Mit dem AMNOG-Verfahren bezahlen die Krankenkassen nicht mehr länger hohe Preise für behauptete Innovationen, sondern vielmehr angemessene Preise für den jeweils belegten Zusatznutzen. Nicht das Attribut ,neu‘ ist bei der Bewertung eines Arzneimittels länger entscheidend; seit AMNOG ist der nachgewiesene Zusatznutzen für Patienten wichtigstes Kriterium“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Jahrzehntelang mussten die Krankenkassen selbst für Arzneimittel, die lediglich Molekülvarianten bestehender Präparate waren, überteuerte Preise bezahlen, ohne dass dies in der Patientenbehandlung einen Fortschritt darstellte. Damit ist nun Schluss.“

Vor diesem Hintergrund sind allein für das laufende Jahr durch verhandelte Erstattungsbeträge Einsparungen von bis zu 600 Millionen Euro möglich, ohne dass es für Patienten Einbußen bei der Versorgung mit neuen Arzneimitteln geben wird. Auch die aktuellen Zahlen der Neueinführungen zeigen, dass Deutschland nicht – wie von AMNOG-Kritikern prognostiziert – von neuen Arzneimitteln abgeschnitten wird. Vielmehr ist der faire Ausgleich zwischen den Interessen der Versichertengemeinschaft und jenen der pharmazeutischen Industrie zur gängigen Praxis geworden. Lediglich fünf Produkte sind durch den jeweiligen Hersteller innerhalb der sogenannten opt-out Regelung aus dem deutschen Markt genommen worden. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte diesen Arzneimitteln jeweils keinen patientenrelevanten Zusatznutzen gegenüber dem Behandlungsstandard attestiert.

Das Verfahren, das je nach Ergebnis der Zusatznutzenbewertung Erstattungsbeträge zwischen einstelligen Eurobeträgen bis hin zu mehreren 10.000 Euro pro Jahr und Patient zulässt, hat sich durchgesetzt. Bisher konnten Erstattungsbeträge aus sehr verschiedenen Therapiegebieten erfolgreich verhandelt werden. Etwas mehr als die Hälfte stammt aus den Bereichen Onkologie, Neurologie und Diabetologie. Speziell Krebsmittel nehmen mit über 30 Prozent eine besondere Stellung ein.

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