| Wirkstoff | Ipilimumab |
| Handelsnamen | Yervoy |
| Pharmazeutischer Unternehmer | Bristol-Myers Squibb GmbH & Co. KGaA |
| Anwendungsgebiet | (1) Ipilimumab (Yervoy) ist zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen, die bereits zuvor eine Therapie erhalten haben, indiziert. (2) Ipilimumab (Yervoy) ist zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert (nicht-vorbehandelte Patienten). (3) Ipilimumab (Yervoy) ist als Monotherapie zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen und Jugendlichen ab einem Alter von 12 Jahren und älter indiziert. (4) Ipilimumab (Yervoy) ist in Kombination mit Nivolumab zur Behandlung von fortgeschrittenen (nicht resezierbaren oder metastasierten) Melanomen bei Erwachsenen indiziert. Im Vergleich zur Nivolumab-Monotherapie wurde in der Kombination Nivolumab mit Ipilimumab nur bei Patienten mit niedriger Tumor-PD-L1-Expression ein Anstieg des progressionsfreien Überlebens (PFS) und des Gesamtüberlebens (OS) gezeigt. (5) Ipilimumab (Yervoy) ist in Kombination mit Nivolumab für die Erstlinientherapie des fortgeschrittenen Nierenzellkarzinoms bei Erwachsenen mit intermediärem/ungünstigem Risikoprofil indiziert. (6) Ipilimumab (Yervoy) ist in Kombination mit Nivolumab und 2 Zyklen platinbasierter Chemotherapie für die Erstlinientherapie des metastasierten nicht-kleinzelligen Lungenkarzinoms (NSCLC) bei Erwachsenen, deren Tumoren keine sensitivierende EGFR-Mutation oder ALK-Translokation aufweisen, indiziert. |
| Zeitpunkt des Inverkehrbringens | 01.08.2011 |
| Erstattungsbetragsverhandlungen | |
|---|---|
| Status | Unterlagen- und Patentschutz abgelaufen |
| Erstattungsbetrag | Der Erstattungsbetrag gilt gemäß § 130b Abs. 8a SGB V ungeachtet des Wegfalls des Unterlagen- und Patentschutzes des erstmalig zugelassenen Arzneimittels für alle Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff fort. Der höchstens zulässige Abgabepreis ist dem Preisstrukturmodell zu entnehmen. Der pharmazeutische Unternehmer kann das Arzneimittel unterhalb dieses Preises abgeben. |
| Praxisbesonderheit | Details, Die Praxisbesonderheit ist am 25.02.2026 wirkungslos geworden. |
| Preisstrukturmodell | Details |
| Sonstige Vereinbarungen | keine |
| Link zur G-BA Seite | www.g-ba.de/... |
| Letzte Aktualisierung | 01.04.2026 |