Erstattungsbetragsverhandlungen nach § 130b SGB V

Details zum Wirkstoff

Wirkstoff Zanubrutinib
Handelsnamen Brukinsa
Pharmazeutischer Unternehmer BeiGene Germany GmbH
Anwendungsgebiet (1) Zanubrutinib (Brukinsa) ist zur Behandlung erwachsener Patienten mit Morbus Waldenstro?m indiziert, die mindestens eine vorherige Therapie erhalten haben, oder zur Erstlinientherapie bei Patienten, die fu?r eine Chemo-Immuntherapie nicht geeignet sind. (2) Eine Zanubrutinib (Brukinsa)-Monotherapie wird zur Behandlung erwachsener Patienten mit Marginalzonenlymphom (MZL) angewendet, die mindestens eine vorherige Therapie mit einem Anti-CD20-Antikörper erhalten haben. (3) Eine Zanubrutinib (Brukinsa)-Monotherapie wird angewendet zur Behandlung erwachsener Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie (CLL). (4) Zanubrutinib (Brukinsa) in Kombination mit Obinutuzumab zur Behandlung von Erwachsenen mit refraktärem oder rezidiviertem follikulärem Lymphom (FL), die mindestens zwei vorherige systemische Therapien erhalten haben.
Zeitpunkt des Inverkehrbringens 15.12.2021
Erstattungsbetragsverhandlungen
Status Erstattungsbetrag vereinbart
Erstattungsbetrag Es besteht für den pharmazeutischen Unternehmer eine Verpflichtung zur Meldung des Erstattungsbetrages an die Preis- und Produktverzeichnisse nach § 131 Abs. 4 SGB V.
Praxisbesonderheit Details
Preisstrukturmodell keine
Sonstige Vereinbarungen keine
Link zur G-BA Seite www.g-ba.de/...
Letzte Aktualisierung 01.03.2024